Author Archives: silviatauchner

Väterfrühkarenz

Die Väterfrühkarenz oder das „Papa-Monat“ ist im Dienstrecht geregelt.
Als Mitarbeiter der Gemeinde Wien hat ein Vater den Rechtsanspruch, sich 1 Woche bis zu 31 Tage ab der Geburt und noch innerhalb des Beschäftigungsverbotes der Mutter („Schutzfrist“) karenzieren zu lassen.
Das heißt, in dieser gewählten Zeit bekommt der Vater kein Gehalt, kann aber einen Vorschuss auf eine spätere Karenz mit Kinderbetreuungsgeld beantragen.

Diese Zeit der Väterfrühkarenz wird nicht von der restlich geplanten Karenzregelung abgezogen!
Die Väterfrühkarenz muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Antritt bekannt gegeben werden – natürlich empfiehlt es sich, dies weiter voraus zu planen, um auch einen reibungslosen Dienstbetrieb zu gewährleisten.

wir dürfen entscheiden

2018 wird die Basis gleich zweimal eingebunden:
zum einen in die Wahl der künftigen Bekleidung und zum anderen Mal in die neue Benennung des KAV.

Denn in den Leitlinien des KAV steht schon geschrieben:

  1. Wir informieren aktiv und schaffen Transparenz für PatientInnen und MitarbeiterInnen gleichermaßen.
  • Wir binden MitarbeiterInnen und PatientInnen in die Entscheidungsfindung ein.
  • Wir machen Entscheidungen und Abläufe einseh- und nachvollziehbar.

 

  • ……..

Daher: weiß oder blau? und: welchen Namen soll der KAV bekommen?

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Datenschutz bei dienstlichen E-Mails wackelt!

In unserem digitalen Zeitalter ist schon beinahe jeder vernetzt und gibt freiwillig oder auch unwissentlich eine ganze Menge Daten über sich Preis. Im Privaten kann das jeder halten wie er/sie will – siehe Rabattkarten der diversen Unternehmen. Im dienstlichen Zusammenhang wäre die Personalvertretung angehalten, die Rechte der MitarbeiterInnen zu schützen.

Die KiV als Read more »

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