Zusätzliche 5 Urlaubstage

Unsere Forderung „zusätzliche 5 Urlaubstage“

Der Antrag vom 30.6.2022:

Der Hauptgruppenausschuss der HG2 fordert von der Dienstgeberin der Bediensteten der Stadt Wien, für alle Berufsgruppen und somit für alle Bediensteten, welche in der Zeit der Pandemie (SARS-Covid[1]19) aktiv im Dienst, also nicht freigestellt waren, jährlich 5 zusätzliche Urlaubstage (im Ausmaß von jeweils 8 Stunden) ab dem offiziellem Pandemiebeginn im März 2020 bis zur offiziellen Beendigung der Pandemie.

Die Eckpunkte zu den „zusätzlichen 5 Urlaubstagen“:
• unabhängig von anderen dienstfreien Tagen zu gewähren, wie etwa Erholungsurlaub, Zeitausgleich, oder ähnlichen Freistellungen vom Dienst.
• unabhängig von bereits erhaltenen, oder künftigen die Pandemie betreffenden Bonussen zu werten, egal ob monetär, oder nicht[1]monetär.
• diese zusätzlichen 5 Urlaubstage dürfen weder verfallen, noch ausgezahlt werden. • die Bediensteten haben das Recht, diese zusätzlichen 5 Urlaubstage einzeln, oder einmal im Ganzen, in Absprache mit der jeweiligen Bereichsleitung zu verbrauchen.
• die Konsumierung dieser zusätzlichen 5 Urlaubstage vor einem geplanten und angemeldeten Erholungsurlaub, oder im Anschluss an diesen ist zulässig.

Die Pandemie stellt eine sowohl physische als auch psychische außergewöhnliche Belastung der Bediensteten dar. Daher erachten wir von der KiV/UG eine Erholung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptgruppe 2 für dringend erforderlich. Die Kolleginnen und Kollegen kommen gesundheitlich angeschlagen in den Dienst, machen Überstunden oft kurzfristig angeordnet, weil wir „unsere“ KollegInnen und „unsere“ PatientInnen nicht im Stich lassen können und unterstützen somit ein System, das eigentlich schon längst zusammengebrochen sein müsste. Die Gewerkschaft hat im Interesse der Bediensteten Forderungen zu stellen und zur Durchsetzung zu bringen, welche zur Verbesserung sowohl der finanziellen als auch der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen der Bediensteten führen. Diese Forderungen haben aber nur dann Erfolg, wenn die Gewerkschaft eine hohe Anzahl an Mitgliedern hat. Stärke die Gewerkschaft – stärke Dich – stärke uns – werde Mitglied.

Was wurde aus dieser Forderung?

Der Antrag konnte damals (30.6.22) vom Hauptgruppenausschuss nicht behandelt werden, da die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war. Das heißt, dass einfach zu wenige Stimmberechtigte anwesend waren. Begründet wurde dies mit Ausfällen durch CORONA, Urlaubszeit, sonstige Krankenstände, usw.
ABER: aufgeschoben ist nicht aufgehoben und die Forderung an die Dienstgeberin wird bei der nächsten Sitzung des Hauptgruppenausschusses im Herbst wieder auf der Tagesordnung stehen.

Harald Krammer