was sind angeordnete Überstunden?

das sagt das Gesetz:

§ 11 – Vertragsbedienstetenordnung / §26a – Dienstordnung (für BeamtInnen)
(4) Der Vertragsbedienstete hat auf schriftliche oder mündliche Anordnung Mehrdienstleistungen zu erbringen.

Ohne ausdrückliche Anordnung erbrachte Mehrdienstleistungen gelten dann als angeordnet, wenn
1.der Vertragsbedienstete einen zur Anordnung von Mehrdienstleistungen Befugten nicht erreichen konnte,
2. die Mehrdienstleistung zur Abwehr eines Schadens oder zur Erbringung einer unaufschiebbaren Dienstleistung unverzüglich notwendig und nicht vorhersehbar war und
3.der Vertragsbedienstete diese Mehrdienstleistung unverzüglich dem zur Anordnung von Mehrdienstleistungen Befugten nach deren Erbringung unter Darlegung der Notwendigkeit und Unvorhersehbarkeit der Mehrdienstleistung schriftlich meldet.
Mehrdienstleistungen, die mündlich angeordnet wurden oder die im Sinn des zweiten Satzes als angeordnet gelten, sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Anordnung bzw. Meldung von dem zur Anordnung von Mehrdienstleistungen Befugten schriftlich zu bestätigen.

Demnach ist jeder Dienst, der über das Stundensoll hinausgeht ein angeordneter und muss somit als Überstunde 1;1,5 (oder 1:2 bei Nacht- oder Feiertagsdienst) abgegolten werden.

Aber Achtung!!
wenn im Dienstplan ZA oder NSchG-Stunden eingetragen sind, entstehen durch ein „Einspringen“ an diesem Tag keine Überstunden!
auch wenn z.B. statt einem Tagdienst, ein Nachtdienst geleistet wird, entstehen keine
Überstunden
es stimmt nicht, dass ein/e KollegIn, nur weil sie einen Zeitausgleichstag hat, an diesem Tag „verpflichtet“ ist den fehlenden Dienst zu leisten – im Gegenteil, da ja wie oben angemerkt dadurch dann KEINE Überstunden entstehen ist es mehr als unfair gerade diese KollegInnen zu dem Dienst heranzuziehen
Und: (5) Der Beamte ist zur Erbringung von Mehrdienstleistungen nicht verpflichtet, wenn berücksichtigungswürdige Interessen dem entgegenstehen z.B. Kinderbetreuung bis zum 12. Lebensjahr, alles darüber hinaus muss wohl vereinbart oder erkämpft werden (am besten mit ihrer Personalvertretung)

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