Rechte & Pflichten

Unsere Rechte und Pflichten im Dienst sind durch diverse Gesetze genau geregelt,

  • das Dienstrecht heißt für pragmatisierte BeamtInnen „Dienstordnung“
  • für nicht pragmatisierte Kolleginnen ist das die „Vertragsbedienstetenordnung“
  • für alle Kolleginnen die ab dem 01.01.2018 in den Dienst der Gemeinde Wien eingetreten sind, gilt das „Wiener Bedienstetengesetz“

Untenstehende links führen sie zu den Gesetzestexten

Dienstordnung

Vertragsbedienstetenordnung

Wiener Bedienststengesetz

weitere Gesetze für die Mitarbeiterinnen im KAV

Krankenanstalten – Arbeitszeitgesetz

Wiener Bedienstetenschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

Besoldungsordnung

Pensionsordnung

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

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