Väterfrühkarenz

Die Väterfrühkarenz oder das „Papa-Monat“ ist im Dienstrecht geregelt.
Als Mitarbeiter der Gemeinde Wien hat ein Vater den Rechtsanspruch, sich 1 Woche bis zu 31 Tage ab der Geburt und noch innerhalb des Beschäftigungsverbotes der Mutter („Schutzfrist“) karenzieren zu lassen.
Das heißt, in dieser gewählten Zeit bekommt der Vater kein Gehalt, kann aber einen Vorschuss auf eine spätere Karenz mit Kinderbetreuungsgeld beantragen.

Diese Zeit der Väterfrühkarenz wird nicht von der restlich geplanten Karenzregelung abgezogen!
Die Väterfrühkarenz muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Antritt bekannt gegeben werden – natürlich empfiehlt es sich, dies weiter voraus zu planen, um auch einen reibungslosen Dienstbetrieb zu gewährleisten.

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