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Mein Gehalt

 

 

Es ist uns schon lange ein Anliegen, dass die KollegInnen im KAV über ihr Einkommen Bescheid wissen, nach dem Motto: „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“

MEIN Gehalt soll kein Zufall sein

Das Wissen über Gehalt und Nebengebühren und vor allem über Abrechnungen von Über- und Mehrstunden sind wichtig und liegen auch in der Verantwortung der DienstnehmerInnen selbst – geht es doch dabei um UNSER Geld!

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Jahresaufrollung

Achtung! mit der Gehaltsabrechnung Jänner 2020 (Vertragsbedienstete) und Februar 2020 (BeamtInnen) gibt es bei den Nebengebühren einmalig den Posten „Jahresaufrollung“

Hier die Info von der MA 2:
Die Jahresaufrollung ist ein „steuerrechtlicher Anpassungsbedarf“ nach dem neuen Steuerrecht und ist eine Lohnsteueranpassung des vergangenen Jahres (2019) wegen der unterschiedlichen Gehaltshöhen aufgrund der unterschiedlichen Zulagen und Nebengebühren.
Laut MA 2 wird niemand einen Verlust haben („beruhigend“).

Ich selbst hab – aufgrund meiner halben Freistellung – pauschalierte Zulagen und kann es genau „herausrechnen“

Meine Jahresaufrollung beträgt € 123,57 und meine Lohnsteuer im Jänner € 243,99

meine Lohnsteuer im Dezember war
€ 120,42, das sind genau € 123,57 Unterschied – Also ein Nullsummenspiel.

Aber leider versteckt, weil wir mit dieser Abrechnung auch die Gehaltserhöhung für 2020 erstmals ausbezahlt bekommen.

Laut MA 2 hat dies keine Auswirkung auf die Arbeitnehmerinnen Veranlagung – das werden wir noch prüfen (lassen). Silvia Tauchner

Gehaltserhöhung 2020

Die Gehälter werden 2020 um bis zu 3,05% erhöht.
Die Nebengebühren um 2,3%
Das heißt: Die MitarbeiterInnen der Stadt erhalten ab 1. Jänner zwischen 2,25% und 3,05% mehr Gehalt (im Durchschnitt: +2,3%).
Die Zulagen und Vergütungen steigen um 2,3%.


Pflegeschema 2019

Es ist soweit, das neue Pflegeschema „P-Schema“ ist am 27. Juni im Gemeinderat beschlossen worden und gelangt ab Ende August zur Auszahlung.
Für vertragsbedienstete bedeutet das mit dem August-Gehalt, Beamte bekommen ihr Gehalt immer im Voraus, daher für die pragmatisierten Kolleginnen mit dem Septembergehalt.
Dieses P- Schema gilt auch nur für die Kolleginnen , die VOR dem 1.1.2018 in den Dienst der Gemeinde Wien getreten sind und soll eine finanzielle Angleichung zum neuen W-Schema bringen, was damit bis zur Stufe W2/10 gelungen ist, in den Spezialbereichen die in W2/11 eingereiht sind wurde von der younion versprochen, dass die Nebengebühren der „Altbediensteten“ noch nachgebessert werden.

Zur Verwirrung wurde die Benennung im P-Schema „umgedreht“: wer vorher in K1 war ist jetzt in P6 und umgekehrt, die Basispflege kommt von K4 nach P3 und die Kolleginnen von K3 nach P4 ….

Das P-Schema setzt sich zusammen aus dem bisherigen Bruttobetrag der jeweiligen Gehaltsstufe und Einreihung plus € 172,-, zusätzlich wird das Leistungsentgelt (Nebengebühr 8712) von derzeit € 106,52 auch zum Gehalt gerechnet, das bedeutet also ein Bruttogewinn von € 263,30 mit zusätzlichem Verlust der Nebengebühr von € 106,52.

Also das neue Gehalt ist entweder den P-Schema-Karten zu entnehmen, oder selbst zu berechnen: bisheriges Grundgehalt plus 263,30.

Da diese Nebengebühr aber 12 x ausgezahlt wurde und als Gehaltsbestandteil nun 14 x ausbezahlt wird, ändert sich die Höhe (denn so viel mehr soll´s auch nicht werden):
€ 106,52 x 12 = € 1278,24 (im Jahr) wird dann 14x ausbezahlt, das bedeutet
€ 1278,24 : 14 = € 91,30 pro Monat zum Bruttogehalt.

Beispiel:
bisher K4, Stufe 15
= € 3.022,95 (14x) und die Nebengebühr (8712) € 106,52 (12x)
künftig P3, Stufe 15
= € 3.286,25 (14x) und Wegfall der Nebengebühr Nr. 8712

Gleichzeitig müssen die bisherigen Monate korrigiert werden, da das P-Schema ja schon ab 1.1.2019 gelten soll, also: rückwirkend! 
Für Vertragsbedienstete bedeutet es, dass mit Ende August brutto 
8 x € 263,30 nachgezahlt wird, nämlich für 7 Monate (Jänner – Juli) plus „Urlaubsgeld“ und gleichzeitig 7 x € 106,52 an Nebengebühren rückgefordert wird.
Für Beamtinnen wird 9 x nachbezahlt (Jänner – August) plus „Urlaubsgeld“, denn sie bekommen ja schon das Septembergehalt. Aber hier werden auch 8 x € 106,52 an Nebengebühren rückgefordert. 

Für all jene, die bei meinen Rechnereien ausgestiegen sind, nochmal auf den Punkt gebracht (und was ja eigentlich von Interesse ist): was bleibt netto?
wir können ein monatliches Nettoplus von ca. € 120,- erwarten
von der Nachzahlung (incl. Abzüge) wird ein Nettoplus von ca. € 800,- bis 1.000,- übrigbleiben


 

Wenn es dazu noch Fragen gibt, bzw. im nächsten Monat dann Unklarheiten bei der Gehaltsabrechnung auftauchen, können sie uns gerne in der Personalvertretung kontaktieren.

 


Gehaltserhöhung 2019

Die Gehaltsverhandlungen ergaben ein Plus von durchschnittlich 2,76%!

Nebengebühren werden um 2.75% angehoben!

Nun was bedeutet „durchschnittlich“?
Rechnerisch steigen die Bruttolöhne um 2,33% plus einem Fixanteil von € 19,50.

Das ergibt z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 2000,-
für 2019 dann € 2066,10 und das sind 3,3% 

und z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 3000,-
für 2019 dann € 3089,40 und das sind 2,98% 

und z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 8000,- (ja auch das gibt es)
für 2019 dann € 8205,90 und das sind 2,57% 

Die KiV hätte sich als Gehaltserhöhung einen generellen Fixbetrag von € 100,- für alle
Gehälter gewünscht, was die Einkommensunterschiede mehr gebremst hätte, aber die
Tatsache, dass es auch einen (wenn auch kleinen) Fixbetrag gibt zeigt, dass unsere
Visionen und ständigen Anträge zu diesem Thema doch auch gehört werden.