Category Archives: Neuigkeiten

Urlaubsabgeltung – neu

Derzeit erhalten wir einmal im Jahr (mit dem August-Gehalt) zum Ausgleich für den Entfall von einzelverrechneten Nebengebühren während der Urlaubszeit eine Urlaubsabgeltung.

Im Urlaubsmonat werden die pauschalen Nebengebühren natürlich weitergezahlt, aber Nachtdienste, Sonn- und Feiertagsdienste oder Überstunden können keine anfallen – diese sollen damit anteilig abgegolten werden.

Bisher war die Berechnung folgende:

12% (Anteil der Urlaubswochen an den 52 Kalenderwochen des Jahres) der einzelverrechneten Nebengebühren im Zeitraum vom 1. August des Vorjahres bis zum 31. Juli des laufenden Jahres. Durch eine Gesetzesänderung wird ab September 2018 auf eine monatliche Auszahlung umgestellt.

Auszug aus der Besoldungsordnung:

Urlaubsabgeltung für Nebengebühren
38a. (1) Die gemäß § 2 Abs. 1 des Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetzes 1995 für die Ruhegenusszulage anrechenbar erklärten Nebengebühren, die als monatliche Pauschale gewährt werden, gebühren während des Erholungsurlaubs in unverminderter Höhe.
(2) Als Urlaubsabgeltung für nicht als monatliche Pauschale gewährte Nebengebühren gemäß Abs. 1 gebührt dem Beamten ein Zuschlag im Ausmaß von 12 % dieser Nebengebühren. Die Urlaubsabgeltung ist monatlich gleichzeitig mit den Nebengebühren, für die der Zuschlag gebührt, auszuzahlen.

 

Für ab August 2018 geleistete einzelverrechnete Nebengebühren wird die Urlaubsabgeltung (weiterhin in der Höhe von 12%) monatlich gleichzeitig mit den laufenden Nebengebühren ausbezahlt.

Wir werden ein Auge darauf haben, ob sich das nachteilig auf unsere KollegInnen auswirken kann. Falls es dazu noch Fragen gibt, wenden sie sich an unsere PersonalvertreterInnen.

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NSchG – Stunden (noch einmal!)

Der Kampf um die NSchG – Stunden (Nachtschwerarbeitsgesetz – Stunden) hört nicht auf! Vielmehr wird es jetzt ein Kampf gegen die NSchG-Stunden.
Für viele Berufsgruppen, in denen Nachtdienste geleistet werden, hat die Gewerkschaft schon vor fast 25 Jahren diese 2 Zeitausgleichsstunden pro Nachtdienst erkämpft. Leider ist es nicht gelungen damit auch einen Ausgleich auf Personalebene zu erreichen, denn diese Stunden müssen auch gewährt werden.

Einfache Rechnung: in einem Bereich, in dem 7 Tage in der Woche 2 Nachtdienste gestellt werden fallen in einem Monat 120 – 124 NSchG-Stunden an (entspricht in etwa einer 30 Stunden Kraft).

Was wir damals schon vorausgesagt haben trifft jetzt ein:
wir werden erschlagen von den NSchG – Stunden

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Einkommenssteuer auf Zulagen

Schon vor längerem hat das Finanzamt bemerkt, dass manche Zulagen bei der Gemeinde Wien nicht in die Sparte der Steuerfreiheit zu fallen haben.

Dies wurde bei einigen Magistratsabteilungen schon „nachgebessert“, der KAV blieb bisher verschont.

Doch scheinbar ist das neue Wr. Bedienstetengesetz (für alle neuen KollegInnen, die ab 2018 in den Dienst der Gemeinde Wien eintreten) nun als Anlass genommen worden, auch bei uns im KAV die Steuern einzuheben.

Gemäß § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge bis zu € 360,00 monatlich steuerfrei.

 

Dies inkludiert jedoch, dass alle anderen Zulagen nicht länger zu den steuerfreien gezählt werden.

Dies umfasst in unserem Haus z.B. die Wechseldienstentschädigung und die pauschalierte Feiertagsablöse.

Bereits ab dem Leistungsmonat Juli 2018 werden diese Zulagen seitens der MA 2 steuerpflichtig gestellt.

Falls es dazu noch Fragen gibt, können sie mich gerne kontaktieren

silvia.tauchner@wienkav.at

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„Umziehzeiten“ im KAV

Der Zentralbetriebsrat einer Reihe von Landeskliniken beantragte die Feststellung, dass die Dienstnehmer Anspruch auf Einrechnung der Umkleide- und Wegzeiten von der Umkleidestelle / Wäscheausgabestelle bis zum tatsächlichen Dienstort haben. Wenn das Tragen von Dienst- und Schutzkleidung vorgeschrieben ist und ein An- und Auskleiden außerhalb der Krankenanstalt nicht gestattet ist, entstehen dadurch zusätzliche Zeiten, die nach Ansicht des Betriebsrates in die Dienstzeit einzurechnen sind.

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„Verarschung“

„Verarschung“ – sorry – aber so fühlt es sich an

Immer wieder werden neue Richtlinien, Erlässe und Gesetze verabschiedet, die für die MitarbeiterInnen des KAV (und der gesamten Gemeinde Wien) eigentlich von Vorteil sein sollten – EIGENTLICH, denn oft sind dahinter so viele Stolpersteine, dass nur eine Handvoll  unserer KollegInnen wirklich in den Genuss kommt.

Es betrifft aktuell 2 Themen, nämlich die Urlaubsauszahlung bei Versetzung in den Ruhestand bei BeamtInnen, und die Schwerarbeiterregelung bei Versetzung in den Ruhestand ganz allgemein.

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NSchG und ZA

Viele unserer KollegInnen arbeiten in der flexiblen Diensteinteilung und auch im Schichtdienst, wobei Mehr- und Überstunden sowie Gutstunden nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz anfallen.

Natürlich kann es auch bei allen anderen MitarbeiterInnen durch Dienstverschiebungen oder erhöhtem Arbeitsaufwand zur Leistung von Überstunden kommen.

Das bringt unser Umfeld mit sich, da wir einen Betrieb aufrecht erhalten, indem immer wieder unvorhergesehenes passiert und wir an allen Tagen im Jahr 24 Stunden täglich in vielen Bereichen unseren Dienst leisten.

Daher kommt es auch immer wieder vor, Read more »

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Mein Gehalt

 

 

Es ist uns schon lange ein Anliegen, dass die KollegInnen im KAV über ihr Einkommen Bescheid wissen, nach dem Motto: „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“

MEIN Gehalt soll kein Zufall sein

Das Wissen über Gehalt und Nebengebühren und vor allem über Abrechnungen von Über- und Mehrstunden sind wichtig und liegen auch in der Verantwortung der DienstnehmerInnen selbst – geht es doch dabei um UNSER Geld!

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Dienstposten im KAV

Vieles ist bei der Stadt Wien kein Geheimnis, aber nur wenige wissen es.
Zum Beispiel die Finanzen und die Dienstposten im KAV!
Von den Finanzen wissen wir nun schon, dass der Krankenanstaltenverbund bei den Rechnungshofberichten nie gut wegkommt (daran wird auch ein neuer Name nichts ändern).
Viele Verluste durch nicht eingehaltene Baubudgets (KH Nord) zu viel ausgegebenes Geld für Beraterfirmen (allein unter Generaldirektor Janßen gab es in 4 Jahren einen Posten von 140 Millionen Euro für externe Beraterfirmen) sind Kritikpunkte.
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