Category Archives: Neuigkeiten

Familienbonus Plus – was bleibt davon wirklich?

Bis zu 1.500 Euro Steuern sparen pro Kind und Jahr wurde versprochen und es wird eventuell GeringverdienerInnen und Alleinerziehende nicht so treffen.

Nun haben wir die ersten Gehaltszettel für Vergleichsrechnungen und es ist tatsächlich so:
Wer schon eine geringere Steuerlast hat, weil das Gehalt so gering ist oder weil nur in Teilzeit gearbeitet wird oder es Lohnsteuerfreibeträge gibt
(z.B. Alleinerzieher oder Alleinverdiener, Pendlerpauschale, Kinderabsetzbetrag)
kann nicht die gesamte Summe des Familienbonus nutzen.

Ist die Lohnsteuer geringer als der Bonus, bleibt der Rest beim Finanzminister!

 

DANKE

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Familienbonus Plus 2019

Bis zu 1.500 Euro Steuern sparen pro Kind und Jahr

Der Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

monatlich ab Jänner 2019

Um Ihren Familienbonus Plus geltend zu machen, brauchen Sie das Formular E 30. Füllen Sie dieses bitte rechtzeitig aus und geben es bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Formular E 30 – so wird’s gemacht

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten zu Ihrem Formular E 30 zu kommen. Die einfachste und schnellste Variante ist, das Formular auf der Website des Finanzamtes aufzurufen.
Sie können das E 30 entweder gleich direkt auf Ihrem Computer ausfüllen oder ausdrucken und händisch vervollständigen. Wichtig ist, dass Sie das fertige Formular unterschrieben ihrer Personalstelle übermitteln.

 

Weiterführende Informationen zum Familienbonus Plus

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Gehaltserhöhung 2019

Die Gehaltsverhandlungen ergaben ein Plus von durchschnittlich 2,76%!

Nebengebühren werden um 2.75% angehoben!

Nun was bedeutet „durchschnittlich“?
Rechnerisch steigen die Bruttolöhne um 2,33% plus einem Fixanteil von € 19,50.

Das ergibt z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 2000,-
für 2019 dann € 2066,10 und das sind 3,3% 

und z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 3000,-
für 2019 dann € 3089,40 und das sind 2,98% 

und z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 8000,- (ja auch das gibt es)
für 2019 dann € 8205,90 und das sind 2,57% 

Die KiV hätte sich als Gehaltserhöhung einen generellen Fixbetrag von € 100,- für alle
Gehälter gewünscht, was die Einkommensunterschiede mehr gebremst hätte, aber die
Tatsache, dass es auch einen (wenn auch kleinen) Fixbetrag gibt zeigt, dass unsere
Visionen und ständigen Anträge zu diesem Thema doch auch gehört werden.

 

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Überheblichkeit

Scheinbar hat der Wahlkampf (PV/Gewerkschaftswahlen sind im Mai 2019) schon begonnen, denn wie sonst kann man die letzte Aussendung der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen und derzeit noch Mehrheitsfraktion) deuten.

Diese Aussendung

FSG_Aussendung

ist in zweierlei Hinsicht an Überheblichkeit nicht zu überbieten.

Zum einen ist der Titel (wie hier in der Aussendung des KH Hietzing) „Optierung für alle!“ nur für Insider zu verstehen. Denn dass es sich dabei um den Wunsch handelt allen MitarbeiterInnen den Wechsel in das neue Besoldungssystem von 2018 zu ermöglichen, erkennt man vielleicht noch daran, dass auch die alte Besoldungsordnung angepasst werden soll.

 

Und außerdem hat die FSG für ihren Antrag einen bereits vorhandenen KiV-Antrag als Vorlage verwendet, wobei dieser KiV-Antrag bereits 14 Tage zuvor eingereicht wurde.

 

Die ganze Geschichte dazu?

Gerne:

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Gehaltsverhandlungen und Forderungen der KiV

Wie jedes Jahr um diese Zeit starten die Gehaltsverhandlungen der Younion mit der Regierung – die erste Sitzung war am 22. Oktober, in der es um ein erstes Herantasten an die Positionen der jeweiligen Gegenseite ging und um das Kennenlernen der neuen VerhandlungspartnerInnen.

Gehaltsverhandlungen 2019

Wie hoch die Forderungen der Younion sind, wird noch nicht offen gelegt, meist jedoch sind die Forderungen (und hoffentlich auch die Ergebnisse) der „Metaller“ (Gewerkschaft PRO-GE) hinweisgebend.

Und PRO-GE fordert eine 5%ige Gehaltserhöhung.

die Position der KiV im KAV

Aus unserer Sicht darf die „Einkommensschere“ nicht noch weiter geöffnet werden, denn mit jeder prozentuellen Gehalterhöhung verdienen Besserverdiener wieder um ein Wesentliches mehr.

z.B. 3% Gehaltserhöhung machen in einer Führungsposition bei brutto € 6.800,- schon € 204,- aus, während ein/e ungelernte MitarbeiterIn bei brutto € 1.500,- nur mehr mit € 45,- mehr rechnen darf.

die Forderung der KiV im KAV

Daher fordert die KiV € 100,- als fixen Betrag zur Gehaltserhöhung für alle MitarbeiterInnen im KAV und eine prozentuelle Erhöhung der Nebengebühren um 5%.

z.B. bei obengenannten Beispielen hätte somit die MitarbeiterIn in der Führungsposition€ 100,-, das bedeutet eine 1,47%ige Erhöhung, während die zweite MitarbeiterIn mit diesen € 100,- eine 6,6%ige Gehaltserhöhung erhält.

Gerade die KollegInnen mit Niedrigeinkommen sind mit den letzten teilweise gesetzlichen Änderungen auf dem Gehaltssektor stark benachteiligt worden – durch Versteuerung einiger Zulagen seit Juli 2018 (z.B. die Wechseldienstpauschale) haben einige sogar mehr wie € 100,- Nettolohnverlust.

Bei der Zuerkennung der Leistungszulage, die die Younion vor zwei Jahren verhandelt hat (brutto € 50,-) wurden unter anderen auch die Hausarbeiterinnen in der Reinigung nicht bedacht, mit der Begründung, dass „unsere“ Reinigung gegenüber den Privatfirmen konkurrenzfähig bleiben müssen.

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Pflegefreistellung

Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen – und der erweiterten Pflegefreistellung

Beachten Sie, dass die zweite Woche der Pflegefreistellung nur gewährt wird, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und selbst krank (pflegebedürftig) ist!

Wenn es diesbezüglich Probleme geben sollte, wenden sie sich an ihre Personalvertretung!

Allgemeine Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung wird oft auch „Pflegeurlaub“ genannt, dabei handelt es sich um keinen Urlaubsanspruch, sondern um einen Fall der Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen, bei der das Gehalt weiter bezahlt wird.

Gründe für die Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung sind

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