Pflegeschema 2019

Es ist soweit, das neue Pflegeschema „P-Schema“ ist am 27. Juni im Gemeinderat beschlossen worden und gelangt ab Ende August zur Auszahlung.
Für vertragsbedienstete bedeutet das mit dem August-Gehalt, Beamte bekommen ihr Gehalt immer im Voraus, daher für die pragmatisierten Kolleginnen mit dem Septembergehalt.
Dieses P- Schema gilt auch nur für die Kolleginnen , die VOR dem 1.1.2018 in den Dienst der Gemeinde Wien getreten sind und soll eine finanzielle Angleichung zum neuen W-Schema bringen, was damit bis zur Stufe W2/10 gelungen ist, in den Spezialbereichen die in W2/11 eingereiht sind wurde von der younion versprochen, dass die Nebengebühren der „Altbediensteten“ noch nachgebessert werden.

Zur Verwirrung wurde die Benennung im P-Schema „umgedreht“: wer vorher in K1 war ist jetzt in P6 und umgekehrt, die Basispflege kommt von K4 nach P3 und die Kolleginnen von K3 nach P4 ….

Das P-Schema setzt sich zusammen aus dem bisherigen Bruttobetrag der jeweiligen Gehaltsstufe und Einreihung plus € 172,-, zusätzlich wird das Leistungsentgelt (Nebengebühr 8712) von derzeit € 106,52 auch zum Gehalt gerechnet, das bedeutet also ein Bruttogewinn von € 263,30 mit zusätzlichem Verlust der Nebengebühr von € 106,52.

Also das neue Gehalt ist entweder den P-Schema-Karten zu entnehmen, oder selbst zu berechnen: bisheriges Grundgehalt plus 263,30.

Da diese Nebengebühr aber 12 x ausgezahlt wurde und als Gehaltsbestandteil nun 14 x ausbezahlt wird, ändert sich die Höhe (denn so viel mehr soll´s auch nicht werden):
€ 106,52 x 12 = € 1278,24 (im Jahr) wird dann 14x ausbezahlt, das bedeutet
€ 1278,24 : 14 = € 91,30 pro Monat zum Bruttogehalt.

Beispiel:
bisher K4, Stufe 15
= € 3.022,95 (14x) und die Nebengebühr (8712) € 106,52 (12x)
künftig P3, Stufe 15
= € 3.286,25 (14x) und Wegfall der Nebengebühr Nr. 8712

Gleichzeitig müssen die bisherigen Monate korrigiert werden, da das P-Schema ja schon ab 1.1.2019 gelten soll, also: rückwirkend! 
Für Vertragsbedienstete bedeutet es, dass mit Ende August brutto 
8 x € 263,30 nachgezahlt wird, nämlich für 7 Monate (Jänner – Juli) plus „Urlaubsgeld“ und gleichzeitig 7 x € 106,52 an Nebengebühren rückgefordert wird.
Für Beamtinnen wird 9 x nachbezahlt (Jänner – August) plus „Urlaubsgeld“, denn sie bekommen ja schon das Septembergehalt. Aber hier werden auch 8 x € 106,52 an Nebengebühren rückgefordert. 

Für all jene, die bei meinen Rechnereien ausgestiegen sind, nochmal auf den Punkt gebracht (und was ja eigentlich von Interesse ist): was bleibt netto?
wir können ein monatliches Nettoplus von ca. € 120,- erwarten
von der Nachzahlung (incl. Abzüge) wird ein Nettoplus von ca. € 800,- bis 1.000,- übrigbleiben


 

Wenn es dazu noch Fragen gibt, bzw. im nächsten Monat dann Unklarheiten bei der Gehaltsabrechnung auftauchen, können sie uns gerne in der Personalvertretung kontaktieren.

 


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