Jahresaufrollung

Achtung! mit der Gehaltsabrechnung Jänner 2020 (Vertragsbedienstete) und Februar 2020 (BeamtInnen) gibt es bei den Nebengebühren einmalig den Posten „Jahresaufrollung“

Hier die Info von der MA 2:
Die Jahresaufrollung ist ein „steuerrechtlicher Anpassungsbedarf“ nach dem neuen Steuerrecht und ist eine Lohnsteueranpassung des vergangenen Jahres (2019) wegen der unterschiedlichen Gehaltshöhen aufgrund der unterschiedlichen Zulagen und Nebengebühren.
Laut MA 2 wird niemand einen Verlust haben („beruhigend“).

Ich selbst hab – aufgrund meiner halben Freistellung – pauschalierte Zulagen und kann es genau „herausrechnen“

Meine Jahresaufrollung beträgt € 123,57 und meine Lohnsteuer im Jänner € 243,99

meine Lohnsteuer im Dezember war
€ 120,42, das sind genau € 123,57 Unterschied – Also ein Nullsummenspiel.

Aber leider versteckt, weil wir mit dieser Abrechnung auch die Gehaltserhöhung für 2020 erstmals ausbezahlt bekommen.

Laut MA 2 hat dies keine Auswirkung auf die Arbeitnehmerinnen Veranlagung – das werden wir noch prüfen (lassen). Silvia Tauchner

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