Category Archives: Allgemein

NSchG – Stunden (noch einmal!)

Der Kampf um die NSchG – Stunden (Nachtschwerarbeitsgesetz – Stunden) hört nicht auf! Vielmehr wird es jetzt ein Kampf gegen die NSchG-Stunden.
Für viele Berufsgruppen, in denen Nachtdienste geleistet werden, hat die Gewerkschaft schon vor fast 25 Jahren diese 2 Zeitausgleichsstunden pro Nachtdienst erkämpft. Leider ist es nicht gelungen damit auch einen Ausgleich auf Personalebene zu erreichen, denn diese Stunden müssen auch gewährt werden.

Einfache Rechnung: in einem Bereich, in dem 7 Tage in der Woche 2 Nachtdienste gestellt werden fallen in einem Monat 120 – 124 NSchG-Stunden an (entspricht in etwa einer 30 Stunden Kraft).

Was wir damals schon vorausgesagt haben trifft jetzt ein:
wir werden erschlagen von den NSchG – Stunden

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Einkommenssteuer auf Zulagen

Schon vor längerem hat das Finanzamt bemerkt, dass manche Zulagen bei der Gemeinde Wien nicht in die Sparte der Steuerfreiheit zu fallen haben.

Dies wurde bei einigen Magistratsabteilungen schon „nachgebessert“, der KAV blieb bisher verschont.

Doch scheinbar ist das neue Wr. Bedienstetengesetz (für alle neuen KollegInnen, die ab 2018 in den Dienst der Gemeinde Wien eintreten) nun als Anlass genommen worden, auch bei uns im KAV die Steuern einzuheben.

Gemäß § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge bis zu € 360,00 monatlich steuerfrei.

 

Dies inkludiert jedoch, dass alle anderen Zulagen nicht länger zu den steuerfreien gezählt werden.

Dies umfasst in unserem Haus z.B. die Wechseldienstentschädigung und die pauschalierte Feiertagsablöse.

Bereits ab dem Leistungsmonat Juli 2018 werden diese Zulagen seitens der MA 2 steuerpflichtig gestellt.

Falls es dazu noch Fragen gibt, können sie mich gerne kontaktieren

silvia.tauchner@wienkav.at

„Umziehzeiten“ im KAV

Der Zentralbetriebsrat einer Reihe von Landeskliniken beantragte die Feststellung, dass die Dienstnehmer Anspruch auf Einrechnung der Umkleide- und Wegzeiten von der Umkleidestelle / Wäscheausgabestelle bis zum tatsächlichen Dienstort haben. Wenn das Tragen von Dienst- und Schutzkleidung vorgeschrieben ist und ein An- und Auskleiden außerhalb der Krankenanstalt nicht gestattet ist, entstehen dadurch zusätzliche Zeiten, die nach Ansicht des Betriebsrates in die Dienstzeit einzurechnen sind.

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Teilzeit

Sehr oft wird die Frage nach Stundenreduzierung gestellt, welche Möglichkeiten gibt es, was sind Vor- und Nachteile und wer muss es gewähren?

TEILZEIT – eine Möglichkeit den beruflichen Alltag besser zu meistern?

Grundsätzlich muss die DienstgeberIn eine Teilzeitbeschäftigung genehmigen, letztentscheidend ist die MA2, die jedoch meist im Sinne der direkten Vorgesetzten entscheidet.

Das heißt, dass zuerst das Einvernehmen mit der/dem direkten Vorgesetzten herzustellen ist und dann folgt ein formloser Antrag an die Personalstelle, mit der gewünschten Wochenstundenzahl und dem Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung (z.B.: vom 1.7.2018 bis 30.6.2019). Es ist anzuraten, vorerst auf ein Jahr zu beschränken, um selbst zu erkennen, ob dies die Dienstform ist (und vor allem das Einkommen), das man sich vorgestellt hat.

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„Verarschung“

„Verarschung“ – sorry – aber so fühlt es sich an

Immer wieder werden neue Richtlinien, Erlässe und Gesetze verabschiedet, die für die MitarbeiterInnen des KAV (und der gesamten Gemeinde Wien) eigentlich von Vorteil sein sollten – EIGENTLICH, denn oft sind dahinter so viele Stolpersteine, dass nur eine Handvoll  unserer KollegInnen wirklich in den Genuss kommt.

Es betrifft aktuell 2 Themen, nämlich die Urlaubsauszahlung bei Versetzung in den Ruhestand bei BeamtInnen, und die Schwerarbeiterregelung bei Versetzung in den Ruhestand ganz allgemein.

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NSchG und ZA

Viele unserer KollegInnen arbeiten in der flexiblen Diensteinteilung und auch im Schichtdienst, wobei Mehr- und Überstunden sowie Gutstunden nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz anfallen.

Natürlich kann es auch bei allen anderen MitarbeiterInnen durch Dienstverschiebungen oder erhöhtem Arbeitsaufwand zur Leistung von Überstunden kommen.

Das bringt unser Umfeld mit sich, da wir einen Betrieb aufrecht erhalten, indem immer wieder unvorhergesehenes passiert und wir an allen Tagen im Jahr 24 Stunden täglich in vielen Bereichen unseren Dienst leisten.

Daher kommt es auch immer wieder vor, Read more »

Mein Gehalt

 

 

Es ist uns schon lange ein Anliegen, dass die KollegInnen im KAV über ihr Einkommen Bescheid wissen, nach dem Motto: „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser“

MEIN Gehalt soll kein Zufall sein

Das Wissen über Gehalt und Nebengebühren und vor allem über Abrechnungen von Über- und Mehrstunden sind wichtig und liegen auch in der Verantwortung der DienstnehmerInnen selbst – geht es doch dabei um UNSER Geld!

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