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Antrag der KiV betreffend Teilzeit

Es ist uns schon immer ein Dorn im.Auge gewesen, dass Mehrdienstleistungen von TeilzeitmitarbeiterInnen anders abgegolten werden. Aber gerade jetzt, wo jede Unterstützung gebraucht wird, soll es zumindest finanziell keine Unterschiede geben, daher haben wir heute untenstehenden Antrag per Mail an den Vorsitzenden im DSA, Günter Friedrich gestellt.

Natürlich werden wir uns auch danach einsetzen, dass dies keine „vorübergehende“ Lösung bleibt.

Wir halten sie auf dem laufenden.

Antrag der KiV/UG an den Dienststellenausschuss

Der DSA im SMZ Süd möge beschließen, folgenden Antrag an den Hauptgruppenausschuss der HG2 zu stellen:

Während dieser Krise im KAV (der Pandemie mit Covid19) müssen auch den TeilzeitmitarbeiterInnen im KAV aus allen Berufsgruppen ihre Mehrstunden vorübergehend zu 150% (Nacht- und Sonntagsdienste 200%) am Monatsende ausgeglichen werden.

Begründung:

es werden derzeit von allen MitarbeiterInnen Mehrdienstleistungen und Überstunden gefordert, gerade TeilzeitmitarbeiterInnen haben oft die Möglichkeit – von der Dienstplangestaltung her – solche Dienste zu übernehmen. Es wäre unfair, hier die Regelung beizubehalten, erst nach drei Monaten diese mit 125% abzugelten. Während dieser Pandemie haben wir gesehen, dass viele Gesetze erweitert oder verändert werden können – auch das wäre ein wichtiger Beitrag um unser Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten und Fairness walten zu lassen.

Geht gar nicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Es wird derzeit soviel betreffend „Corona“ geschrieben, dass ich mich zurückhalten wollte. Aber neuerliche Vorkommnisse machen es nötig, hier ein Statement abzugeben.

Es wird im KAV und auch bei uns im Haus gestohlen. Auch außerhalb einer Krise „verschwinden“ Sachen, die (wahrscheinlich) zu Geld gemacht werden. Das ist kein Kavaliersdelikt, ist auch kein Scherz, ist und bleibt Diebstahl, der zur Anzeige gebracht wird und auch berufliche Folgen hat.

ABER in Zeiten einer Pandemie, als MitarbeiterInnen des Systems (und somit als Betroffene) wichtige Materialen zum Schutz der KollegInnen oder PatientInnen zu stehlen ist ein hirnloser Übergriff der mit nichts vergleichbar ist.

Ich bin PersonalvertreterIn, und wer mich kennt, weiß, dass ich voll und ganz hinter meinen KollegInnen stehe. Ich kämpfe um Gerechtigkeit und fechte das auch lange durch. Mir ist auch immer wichtig, eine bisherige Loyalität der Betroffenen aufzuzeigen und faire Lösungen zu finden.

Jedoch hier gebe ich bekannt: sollte jemanden der Diebstahl von Schutzausrüstung nachgewiesen werden, werde ich persönlich statt einer Kündigung eine Entlassung fordern.

Wir befinden uns in einer Krise, wer das noch nicht weiß oder glaubt, möge sich die Berichte und Statistiken ansehen.

Es geht um Menschenleben und um die Gesundheit unserer PatientInnen und unserer KollegInnen.

Ich wünsche uns allen, dass wir gemeinsam diese Krise gut meistern und bin überzeugt davon, dass wir danach gestärkt und klüger sein werden.

Achtet auf Euch!

Silvia Tauchner

Stolz auf uns

Wir dürfen auch einmal stolz auf uns sein, zurzeit werden wir, die Spitalsbediensteten, ohnehin von vielen Seiten und auch medial gelobt.

Zurecht!

Wir können auch selbst stolz auf uns sein. Wir zeigen eine Flexibilität im Umgang mit den hohen zusätzlichen Anforderungen und meistern jede Lage souverän. Es werden zusätzliche Dienste organisiert, bestehende Dienstpläne geändert und ausgeweitet, zusätzliche Schutzmaßnahmen selbst und mit Patientinnen durchgeführt.

Und viele von uns (fast alle) haben auch Familie daheim, die es ebenfalls zu betreuen und zu beschützen gilt.

Wir haben Kolleginnen aus dem benachbarten Ausland, die plötzlich vor verschlossenen Grenzen stehen und wir haben seit gestern ein KFJ, das einer Geisterstadt ähnelt.

Und trotzdem kann ich im Dienst und in der Garderobe in lachende Gesichter sehen, die gleich danach ernsthaft an die Arbeit gehen. Wir leisten derzeit in allen Bereichen besonderes, das wird auch von außen so gesehen. Die Angst davor ist groß, dass diese Strukturen zusammenbrechen könnten.

Ich hoffe sehr, dass von dieser Wertschätzung von unseren Vorgesetzten, den PolitikerInnen und von der Bevölkerung, die jetzt spürbar ist, für danach noch so viel übrig ist, dass sich der Respekt auch in Taten zeigt.

Es muss ein Ende finden – das Kämpfen um Umkleidezeiten, Nachtdienstgutstunden, Vordienstzeiten oder Optierung ins neue Gehaltsystem. Die Verantwortlichen müssen erkennen, dass sie hier ein Team haben (ein großes, denn immerhin arbeiten im KAV rund 28.000 Menschen), auf das sie sich absolut verlassen können – auch und besonders in Krisensituationen.

Besser wie jeder Streik zeigen wir jetzt in allen Häusern und über alle Berufsgruppen wie viel wir Wert sind!

Danke an meine hervorragenden Kolleginnen und Kollegen.
Silvia Tauchner

KIV/UG – PFLEGE ist nicht gleich PFLEGE

Presseaussendung 27.02.2020
Die Konsequente Interessenvertretung solidarisiert sich mit Pflegepersonen im Privatbereich und unterstützt ihre Forderung nach Arbeitszeitverkürzung.

Wien (OTS) – „Die Angehörigen des Pflegeberufes im unteren Tätigkeitsfeld erfahren jede Minute seelische und körperliche Überlastung. Eine Arbeitszeitreduktion auf 35 Stunden pro Woche kann daher nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein“, bestätigt Biju Onatt, Sprecher der KIV/UG – Konsequente Interessenvertretung der Unabhängigen GewerkschafterInnen in der Younion im Bereich Wiener Krankenanstaltenverbund KAV. Abhängig von dem Umfeld, in dem Pflege stattfindet, hat jede/r eine andere Vorstellung davon, wie sie aussehen soll. Die Gründe, warum heute immer weniger Menschen diesen Beruf wählen, sind allerdings oft dieselben. Schaffung von gesunden Arbeitsbedingungen ist Aufgabe der Politik „Jede Organisation in dieser Branche hat nicht erst einmal die unerträglichen Arbeitsbedingungen in der Pflege kritisiert. PolitikerInnen sind da nicht ausgenommen. Sobald sie aber in der Regierung und somit in der Verantwortung sind, wird die eigene Forderung nicht mehr umgesetzt“, kritisiert Onatt, der selbst diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger ist. „Es ist fünf vor Zwölf. Unsere KollegInnen, die sich bereits aus der Gesundheits- und Krankenpflege verabschiedet haben, sollen zurückgeholt werden. Mit einer besseren Entlohnung alleine ist es in der heutigen Zeit allerdings kaum mehr möglich, sie wieder in den ursprünglichen Beruf einzugliedern. Das wird nur noch in Verbindung mit einer Reduktion der Arbeitsbelastung funktionieren“, appelliert Onatt.

Zu geringes Mitspracherecht minimiert Zufriedenheit „Jeder und jede an der Basis weiß, wie anstrengend der ständige Zeitdruck ist. Wenn unser Pflegepersonal pro Pflegehandlung nur eine Minute mehr hätten, wäre die Arbeit erträglicher“, weiß Biju Onatt. Rückmeldungen der Betroffenen gelangen aber leider nicht bis in die oberste Führungsebene. Die jeweiligen Pflegeleitungen könnten dabei zu einer höheren Zufriedenheit beitragen. „Dazu muss vor allem die Umgangsart mit dem Basispersonal überdacht werden.

Bemerkungen wie „Deine Kinder interessieren uns nicht“, oder „Wenn es dir nicht passt, dann kannst du ja gehen – draußen warten Andere“ sind kontraproduktiv, kritisiert Onatt. Seelische Gesundheit ist die Voraussetzung! „Anders als in sonstigen Berufen ist die seelische Gesundheit das primäre Arbeitsmittel in der Pflege. Daher muss dieser Faktor sorgfältig gepflegt werden. Da spielen die Verantwortlichen in der Führung bzw. in der Politik eine wesentliche Rolle“, stellt Onatt fest.

Daher unterstützt die KIV/UG die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Gehalt in sozialen Berufen mit KlientInnenkontakt und im Pflegebereich mit PatientInnenkontakt.

Rückfragen und Kontakt:
Biju Augustian Onatt
KIV – Konsequente Interessenvertretung
Tel: 4000 83867 Mobil: 0664 3948 519 E-mail: biju.onatt@kiv.at

Gehaltserhöhung 2020

Die Gehälter werden 2020 um bis zu 3,05% erhöht.
Die Nebengebühren um 2,3%
Das heißt: Die MitarbeiterInnen der Stadt erhalten ab 1. Jänner zwischen 2,25% und 3,05% mehr Gehalt (im Durchschnitt: +2,3%).
Die Zulagen und Vergütungen steigen um 2,3%.


Umziehzeiten 2020

Da die Umziehzeiten scheinbar schwer zu berechnen, bzw. umzusetzen sind, hat die KiV im Dezember einen entsprechenden Antrag im Hauptausschuss (PV – Gremium, indem alle Häuser des KAV vertreten sind) eingebracht. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen und den Dienststellenausschüssen in den Häusern zugewiesen, da diese Vereinbarungen mit den örtlichen PersonalvertreterInnen abgeschlossen werden.

Antrag der KiV/UG an den Hauptausschuss der HG 2 für den 13.12.2019  
Die DienstgeberIn muss sich um die Einhaltung der Rahmenbedingungen und der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Umziehzeiten kümmern. Es ist mit Ultimatum einzufordern, bis zu dem das Procedere der Abgeltung der Umziehzeiten von 1.1.2019 bis zur Anwendung in den einzelnen Bereichen (bis Mitte April 2019) monetär oder in Freizeit abzuschließen ist.   Dies gilt natürlich auch für die Zeit nach dem 15. April. Auch die Nachberechnung dieser Umziehzeiten ist noch ausständig. Es muss darauf geachtet werden, dass Arbeitszeiten, die über die Umziehzeit hinausgehen als Überstunden verrechnet werden. Es gibt im KAV nur wenige Bereiche, in denen die Umziehzeiten den Rahmenbedingungen entsprechend abgegolten werden. Weiters soll der in vielen Häusern vereinbarte Absatz „vor Ende der regulären Dienstzeit darf das Areal nicht verlassen werden“ zur Gänze gestrichen werden. Begründung: Unserer KollegInnen ziehen sich bereits in der private Zeit vor Dienstbeginn um. Dies ist auch am Ende der Dienstzeit einzuberechnen. Der oben genannte Nachsatz bringt mit sich, dass KollegInnen von Vorgesetzten unter Druck gesetzt werden und ihnen nachnachspioniert wird, wobei auch für viele Vorgesetzte die Grenze des Areals als in ihrem Ermessen liegend, gesehen wird. Zu berücksichtigen sind auch alle Zeiten von Kolleginnen, die während dem Jahr 2019 den Dienst verlassen haben (Austritt, Pensionierung, Versetzung, Karenz), diese KollegInnen müssen von der Dienstgeberin erfasst und verständigt werden.

Es ist nun Aufgabe der Dienststellenausschüsse hier nach zu korrigieren, bzw. auf Berechnung und Auszahlung zu drängen. Den MitarbeiterInnen empfehlen wir nach wie vor bei jedem Dienst die tatsächliche Beginn- und Schlusszeit (auch im privaten Kalender) zu vermerken um auch nachträglich die bereits erhaltenen und noch offenen Umziehzeiten nachweisen zu können. Wir halten Sie am Laufenden, wenn es dazu Fragen gibt, wenden Sie ich an Ihre Personalvertretung.

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