Väterfrühkarenz

Die Väterfrühkarenz oder das „Papa-Monat“ ist im Dienstrecht geregelt.
Als Mitarbeiter der Gemeinde Wien hat ein Vater den Rechtsanspruch, sich 1 Woche bis zu 31 Tage ab der Geburt und noch innerhalb des Beschäftigungsverbotes der Mutter („Schutzfrist“) karenzieren zu lassen.
Das heißt, in dieser gewählten Zeit bekommt der Vater kein Gehalt, kann aber einen Vorschuss auf eine spätere Karenz mit Kinderbetreuungsgeld beantragen.

Diese Zeit der Väterfrühkarenz wird nicht von der restlich geplanten Karenzregelung abgezogen!
Die Väterfrühkarenz muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Antritt bekannt gegeben werden – natürlich empfiehlt es sich, dies weiter voraus zu planen, um auch einen reibungslosen Dienstbetrieb zu gewährleisten.

wir dürfen entscheiden

2018 wird die Basis gleich zweimal eingebunden:
zum einen in die Wahl der künftigen Bekleidung und zum anderen Mal in die neue Benennung des KAV.

Denn in den Leitlinien des KAV steht schon geschrieben:

  1. Wir informieren aktiv und schaffen Transparenz für PatientInnen und MitarbeiterInnen gleichermaßen.
  • Wir binden MitarbeiterInnen und PatientInnen in die Entscheidungsfindung ein.
  • Wir machen Entscheidungen und Abläufe einseh- und nachvollziehbar.

 

  • ……..

Daher: weiß oder blau? und: welchen Namen soll der KAV bekommen?

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Datenschutz bei dienstlichen E-Mails wackelt!

In unserem digitalen Zeitalter ist schon beinahe jeder vernetzt und gibt freiwillig oder auch unwissentlich eine ganze Menge Daten über sich Preis. Im Privaten kann das jeder halten wie er/sie will – siehe Rabattkarten der diversen Unternehmen. Im dienstlichen Zusammenhang wäre die Personalvertretung angehalten, die Rechte der MitarbeiterInnen zu schützen.

Die KiV als Read more »

Impfzwang über Dienstanweisung

Es handelt sich um eine Dienstanweisung, die mit Anfang Oktober in unsere Mail-Postfächer geflattert kam.
Und bedeutet, dass alle KollegInnen, die ab 1.11.2017 neu in den Dienst der Gemeinde Wien treten und im Gesundheitsbereich arbeiten wollen einen Impfplan zwingend erfüllt haben müssen (gibt es auch in anderen Teilen des Magistrats – z.B. Kindergärten, Schulen)

Dabei handelt es sich um folgende Impfungen (oder Antikörpernachweis)
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Auszahlung der Überstunden

Die neue Dienstplanabrechnung „On Duty“ soll schuld daran sein, dass nun mit 1. Oktober 2017 alle Überstunden bzw. Mehrstunden die über einem Gesamtausmaß von 30 Gutstunden (ZA+NSchG+UZ) stehen, ausbezahlt werden!! Laut Gesetz  (Dienstordnung und Vertragsbedienstetenordnung) war schon immer vorgesehen, dass Überstunden die innerhalb von 6 Monaten nicht in Zeitausgleich konsumiert werden können,  ausbezaht werden können – nach 12 Monaten müssen diese Überstunden ausbezahlt werden.

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2018 das Dienst- und Besoldungsrecht für neue KollegInnen

Mit 1.1.2018 wird es für ALLE NEUEN KollegInnen (die mit 2018 ein Dienstverhältnis beginnen) ein neues Gehaltsschema und ein neues Dienstrecht geben.
Haben wir derzeit schon zwei Dienstrechte (Dienstordnung für die BeamtInnen und die Vertragsbedienstetenordnung für die nicht pragmatisierten KollegInnen) kommt mit 2018 noch eines dazu, nämlich das Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG).

Das Gehaltsschema sollte frei von Nebengebühren und Zulagen sein, bei der Einreihung in den „Jobfamilien“ und den „Gehaltsbändern“ wurden sehr wohl an den Arbeitsplätzen die bisherigen Zulagen eingerechnet.
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Dienstrechte im KAV ab 2018

Ab 1.1.2018 gibt es ein weiteres Dienstrecht für die KollegInnen bei der Gemeinde Wien.

Schon jetzt gibt es für die pragmatisierten BeamtInnen die Dienstordnung (DO)

 

und für die nicht pragmatisierten KollegInnen die Vertragsbedienstetenordnung (VBO).

Neu hinzu kommt das Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG) für alle KollegInnen, die ab 1.1.2018 in den Dienst der Gemeinde Wien eintreten.

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