Zurzeit gibt es KollegInnen, die im Haus wegen der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe vom Dienst freigestellt sind.
Die Möglichkeit dieser Dienstfreistellung gibt es nur mehr bis 03.05.2020.
Zu der Risikogruppe zählen KollegInnen mit chronischen Erkrankungen, wie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, chronische pulmonale Erkrankungen (Asthma bronchiale, COPD, chronische Bronchitis), Diabetes Mellitus, Erkrankungen des Immunsystems. Auch alle immunsupremmierten Personen gelten als besonders gefährdet.
Grundsätzlich sind auch alle schwangere Mitarbeiterinnen vom direkten PatientInnenkontakt abzuziehen.
Falls kein Einsatz in der Dienststelle bzw. im gesamten KAV möglich ist bzw. auch kein Arbeiten von zu Hause aus (Homeoffice) durchführbar ist, dann ist „Sonderurlaub – Vorerkrankung Coronavirus“ (= Dienstfreistellung) zu gewähren.
Bisher wurde aufgrund der Fürsorgepflicht im SMZ Süd gemeinsam mit der Arbeitsmedizin eine ärztliche Einschätzung getroffen und die Direktionen haben über die Freistellungen entschieden.
Ab 04.05.2020 gibt es neue Vorgaben!
Die zuständigen behandelnden ÄrztInnen (HausärztInnen, FachärztInnen) beurteilen anhand einer Checkliste die Zugehörigkeit zu einer COVID-19-Risikogruppe.
Bei positiver Risikoanalyse wird ein COVID-19-Risiko-Attest ausgestellt.
Diese Atteste werden von den zuständigen ÄrztInnen ab 04.05.2020 ausgestellt und der Nachweis muss bis spätestens 15.05.2020 bei der Dienstgeberin vorgelegt werden.
Die Regelungen dieser Dienstfreistellungen gelten vorerst bis zum 31.05.2020.
Die Bediensteten können ab 04.05.2020 nur mehr dann freigestellt werden, wenn sie ein COVID-19-Risiko-Attest vorlegen können.
Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) verständigt ihre betroffenen Mitglieder schriftlich. Die Mitglieder der KFA (Krankenfürsorgeanstalt) werden nicht kontaktiert.
Es ist ratsam, dass alle MitarbeiterInnen, die glauben, zu dieser Risikogruppe zu gehören, von sich aus die behandelnden ÄrztInnen aufzusuchen.
Bis zur Vorlage des Attests ist von den betroffenen MitarbeiterInnen, die zur individuellen Risikoanalyse ihre zuständigen ÄrztInnen aufsuchen, Urlaub oder eine Form des Zeitausgleiches (NSchG, ZA, UZ, etc.) zu konsumieren.
Für diesen Fall reicht es aus, wenn Sie ihren Urlaub, Zeitausgleich etc. per E-Mail beantragen. Somit ist sichergestellt, dass sie nicht in der Dienststellen erscheinen müssen.
Wenn ein Attest vorliegt und auch die sonstigen Voraussetzungen für eine Dienstfreistellung vorliegen, erfolgt dann auch eine rückwirkende Umwandlung der Stunden ab dem 04.05.2020.
MitarbeiterInnen, die derzeit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe vom Dienst freigestellt sind und nicht zur Covid-19-Risikogruppe zählen sind demnach als einsatzfähig eingestuft und müssen den Dienst antreten.
Als Angehörige von betroffenen Menschen, die zur Risikogruppe gehören, können sie mit der neuen Regelung nicht mehr freigestellt werden.
Empfehlungen für Angehörige, die das Infektionsrisiko zu Hause verringern helfen sollen, finden Sie aktuell auf der Seite des Gesundheitsministerium https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Risikogruppen.html
Wichtige Dienstplanregelungen, die auch außerhalb der Pandemiezeit gelten, sollen hier noch einmal angeführt werden:
Im Zusammenhang mit Covid-19 darf ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass nachstehende Grundsätze zur Dienstplangestaltung weiterhin aufrecht und verbindlich einzuhalten sind:
- Bereits geplante und genehmigte und damit verbindliche Dienstpläne dürfen nicht abgeändert werden und sind gesperrt.
- Eine einvernehmliche Abänderung zwischen DienstnehmerIn und Dienstgeberin ist allerdings möglich.
- Eine Konsumation von Urlaub, Zeitausgleich und sonstigem Zeitguthaben ist in beiderseitigem Einvernehmen möglich, kann jedoch nicht einseitig von der Dienstgeberin angeordnet werden.
- Die jeweiligen Leitungen der Abteilungen, Institute und dergleichen sind für die Dienstplanung – inklusive Schlüssigkeit – verantwortlich.
Falls Sie dazu noch Fragen haben, kontaktieren Sie Ihre PersonalvertreterInnen, viele Antworten finden sie auch auf der Infoseite des KAV – https://info.wienkav.at