Freistellungen aufgrund von Covid19

Die Regierung hat verkündet, dass alle „MitbürgerInnen“, die einer der genannten Risikogruppen angehören, vom Dienst freizustellen sind.

Alle, nur nicht wir? Nicht jene, die die Infrastruktur aufrechterhalten, also viele KollegInnen im öffentlichen Dienst und im Handel.

Auch heute gibt es (noch) keine einheitliche Regelung, auch nicht KAV – intern.

Es gibt Häuser, da werden KollegInnen mit Diabetes TypII freigestellt, und welche, die Typ I Diabetes haben und direkt am Krankenbett arbeiten, wo von Freistellung keine Rede ist.

In unsrem Haus, SMZ Süd, ist die derzeitige Regelung (7.4.2020) diese:

Die MitarbeiterInnen bringen ein ärztliches Attest, Befunde, Medikationen vom Hausarzt, bzw. Facharzt zur Betriebsärztin, Frau Dr. Kinschner. Diese stellt ihrerseits aus diesen Unterlagen und er Befragung der KollegInnen ein Attest aus, das besagt, dass diese MitarbeiterInnen zu einer der Risikogruppen gehören.

Diese Bescheinigung (ohne Diagnosen oder Therapien) erhalten die KollegInnen persönlich und es ist in ihrem Ermessen dies den Vorgesetzten weiterzuleiten.

Letztentscheidend über Freistellung oder nicht, ist die jeweilige DirektorIn der Kollegialen Führung.

Ziel ist es, dass künftig die Hausärzte die Empfehlung zur Freistellung abgeben – sie haben nicht nur Befunde und Diagnosen, sondern kennen den Medikamentenbedarf und haben auch einen Verlauf über das bisherige Krankheitsgeschehen.
Derzeit wird von der Gesundheitskasse Österreich (GKÖ) ein ExpertInnenteam zusammengestellt, das bezüglich Freistellungen, auch in den Bereichen die für die Infrastruktur wichtig sind, Vorgaben erarbeiten.

Wann hier Ergebnisse zu erwarten sind, ist noch offen, auch aus welchen Personen und Bereichen diese ExertInnengruppe zusammengesetzt wird ist nicht bekannt.
Leider habe ich oft bei der Bezeichnung „ExpertInnen“ meine Bedenken, ich wünsche mir hier ein Basisnahes Team, mit Kenntnissen über die Arbeit der Pflege am Bett genauso, wie Kenntnisse des Umganges der Exekutive im Einsatz.

Im Anhang noch die offizielle Stellungnahme der ÖGK.


Print Friendly, PDF & Email