Abgelehnt im Hauptgruppenausschuss
Eines der übergeordneten Gremien in denen Anträge gestellt werden können ist der Hauptgruppenausschuss, ein Gewerkschaftsgremium, in dem die KiV als zweitstärkste Fraktion mit 13 Sitzen vertreten ist. Die Mehrheitsfraktion (FSG) hat 52 Sitze. Auch wenn man weitere „kleine“ Fraktionen dazuzählt (noch weitere 9 Sitze), können Anträge nur mit Unterstützung der FSG angenommen und durchgesetzt werden. Oft ein schwieriges Unterfangen.
Aber wir von der KiV wissen, dass auch „der stete Tropfen den Stein höhlt“ – eine Ablehnung heißt für uns: neu formulieren, noch besser recherchieren und weiter dran bleiben – für unsere Kolleg*innen.
So wirds auch mit unseren letzten beiden Anträgen von Harald Krammer sein – dran bleiben!
Abgelehnt: Antrag auf Zulage für Koordinationsdienste in den Pflegeheimen (zur Aussendung)
Abgelehnt: Antrag auf zusätzliche 5 Urlaubstage (zur Aussendung), siehe auch nachstehenden Beitrag vom August 2022
Die Zusammensetzung im Hauptgruppenausschuss erfolgt nach dem jeweiligen Wahlergebnis der Gewerkschaftswahlen, aktuell nach 2019:
FSG – 52 (Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter*Innen)
KiV – 13 (Konsequente Interessenvertretung)
FCG – 2 (Fraktion Christlicher Gewerkschafter*innen)
FA – 4 (Freiheitliche Arbeitnehmer*innen)
ARGE – 3 (Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Arbeitnehmer*innen)