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Dienstrechte im KAV ab 2018

Ab 1.1.2018 gibt es ein weiteres Dienstrecht für die KollegInnen bei der Gemeinde Wien.

Schon jetzt gibt es für die pragmatisierten BeamtInnen die Dienstordnung (DO)

 

und für die nicht pragmatisierten KollegInnen die Vertragsbedienstetenordnung (VBO).

Neu hinzu kommt das Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG) für alle KollegInnen, die ab 1.1.2018 in den Dienst der Gemeinde Wien eintreten.

Aufnahmesperre im KAV

Mit dem Jahr 2018 wird es für neue MitarbeiterInnen auch eine neue Besoldung geben und damit auch Änderungen im Dienstrecht.

Ob und in welcher Form es dabei Verbesserungen oder Verschlechterungen geben wird, wird auf dieser Seite noch berichtet, fest steht nur: es gibt in diesem Zusammenhang auch eine Aufnahmesperre im KAV vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. März 2018 für alle Berufsgruppen!

Um eine  reibungslose Umstellung zu gewährleisten.

Einige Ausnahmen gibt es für diese Aufnahmesperre, darunter auch die frisch Diplomierten Kolleginnen des KAV.

 

weitere Informationen folgen hier auf der KiV – Homepage!

 

auch auf der KAV-Intranetseite finden sie dazu Informationen:

https://www.intern.magwien.gv.at/md-pr/besoldungsreform/stand-der-dienstrechts–und-besoldungsreform—juli-2017.html.

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