Stimmzettel
Sie bekommen am Tag der Wahl mindestens 2 und maximal 4 Stimmzettel
- auf jeden Fall können sie an der PV – Wahl (die Wahl des örtlichen
Dienststellenausschusses) - und an der Wahl zum PGA (Personalgruppenausschuss) teilnehmen
Wahlberechtigt sind sie bei der PV und PGA Wahl, wenn sie zum Stichtag (11.April) ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Gemeinde Wien haben, über 18 Jahre alt sind, in keinem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis stehen und keinen befristeten Dienstvertrag UNTER 3 Monaten haben
- Wenn Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören (mindestens 50%
Behinderung), dann können sie auch an der Wahl der
Behindertenvertrauenspersonen teilnehmen
Wahlberechtigt sind sie bei der Wahl der Behindertenvertrauenspersonen, wenn sie zum Stichtag (11.April) ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Gemeinde Wien haben, über 18 Jahre alt sind, in keinem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis stehen und keinen befristeten Dienstvertrag UNTER 3 Monaten haben und mindestens 50%ig behindert sind.
- wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind, können sie ihre Stimme auch bei der
Wahl zur Wiener Landeskonferenz abgeben
Wahlberechtigt sind sie bei der Gewerkschaftswahl, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft YOUNION sind, auch als Lehrling oder in einem Ausbildungsverhältnis!
nähere Informationen erhalten Sie hier laufend