Author Archives: silviatauchner

KandidatInnenliste der KiV

Mandatarinnen:

Poppe Sabine, Pflege

Krammer Harald, Portier

Wiener Maria, Pflege

Mag_a Atzmüller-Gaugg Nina, Psychologin

Hülmbauer Josef, Pflege

Wohlfahrt Sabine, Pflege

Kreutzinger Lukas, Pflege

Pintarich Iris, MTDG

ErsatzmandatarInnen:

Braun Edith, MTDG

Hammer Eva, Pflege

Stadlmann Elisabeth, Pflege

Pflanzer Maria, MTDG

Saberin Mursal, HA

Mader Andrea, Service-Ass.

Baumgartner Andrea, Pflege

weitere ListenkandidatInnen:

Jeglitsch Claudia, MTDG

Falmbigl Elisabeth, Pflege

Jung Christiane, Pflege

Fuchs Tanja, MTDG, derzeit in Elternkarenz

Ferenczy Verena, MTF, derzeit in Elternkarenz

mehr von uns erfahren sie unter dem Menüpunkt: KiV-Mandatar*nnen 

Stimmzettel

Sie bekommen am Tag der Wahl mindestens 2 und maximal 4 Stimmzettel

  • auf jeden Fall können sie an der PV – Wahl (die Wahl des örtlichen
    Dienststellenausschusses)
  • und an der Wahl zum PGA (Personalgruppenausschuss) teilnehmen

Wahlberechtigt sind sie bei der PV und PGA Wahl, wenn sie zum Stichtag (11.April) ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Gemeinde Wien haben, über 18 Jahre alt sind, in keinem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis stehen und keinen befristeten Dienstvertrag UNTER 3 Monaten haben

  • Wenn Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören (mindestens 50%
    Behinderung), dann können sie auch an der Wahl der
    Behindertenvertrauenspersonen teilnehmen

Wahlberechtigt sind sie bei der Wahl der Behindertenvertrauenspersonen, wenn sie zum Stichtag (11.April) ein aufrechtes Dienstverhältnis mit der Gemeinde Wien haben, über 18 Jahre alt sind, in keinem Lehr- oder Ausbildungsverhältnis stehen und keinen befristeten Dienstvertrag UNTER 3 Monaten haben und mindestens 50%ig behindert sind.

  • wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind, können sie ihre Stimme auch bei der
    Wahl zur Wiener Landeskonferenz abgeben

Wahlberechtigt sind sie bei der Gewerkschaftswahl, wenn sie Mitglied der Gewerkschaft YOUNION sind, auch als Lehrling oder in einem Ausbildungsverhältnis!   

nähere Informationen erhalten Sie hier laufend

Wahlzeiten und Orte

Dienstag, 14. Mai
06:30 – 16:00 = Geriatriezentrum, Mehrzwecksaal
06:30 – 10:00 = Wirtschaftshof, Aufenthaltsraum
10:45 – 16:00 = Mutter-Kind-Zentrum, Eingangsbereich

Mittwoch, 15. Mai
06:30 – 16:00 = Geriatriezentrum, Mehrzwecksaal
06:30 – 12:30 = Mutter-Kind-Zentrum, Eingangsbereich
13:15 – 16:00 = 1. Med, Vortrtagsraum

Donnerstag, 16. Mai
06:30 – 16:00 = Geriatriezentrum, Schulungsraum
06:30 – 12:45 = Mutter-Kind-Zentrum, Eingangsbereich
13:30 – 16:00 = 4. Med, Besprechungsraum

Freitag, 17. Mai
06:30 – 14:00 = Geriatriezentrum, Mehrzwecksaal
06:30 – 09:15 = Wirtschaftshof, Aufenthaltsraum
10:00 – 14:00 = Mutter-Kind-Zentrum, Eingangsbereich

Familienbonus Plus 2019

Bis zu 1.500 Euro Steuern sparen pro Kind und Jahr

Der Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird Ihre Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhalten Sie, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn Sie für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehen.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

monatlich ab Jänner 2019

Um Ihren Familienbonus Plus geltend zu machen, brauchen Sie das Formular E 30. Füllen Sie dieses bitte rechtzeitig aus und geben es bei Ihrem Arbeitgeber ab.

Formular E 30 – so wird’s gemacht

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten zu Ihrem Formular E 30 zu kommen. Die einfachste und schnellste Variante ist, das Formular auf der Website des Finanzamtes aufzurufen.
Sie können das E 30 entweder gleich direkt auf Ihrem Computer ausfüllen oder ausdrucken und händisch vervollständigen. Wichtig ist, dass Sie das fertige Formular unterschrieben ihrer Personalstelle übermitteln.

 

Weiterführende Informationen zum Familienbonus Plus

Gehaltserhöhung 2019

Die Gehaltsverhandlungen ergaben ein Plus von durchschnittlich 2,76%!

Nebengebühren werden um 2.75% angehoben!

Nun was bedeutet „durchschnittlich“?
Rechnerisch steigen die Bruttolöhne um 2,33% plus einem Fixanteil von € 19,50.

Das ergibt z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 2000,-
für 2019 dann € 2066,10 und das sind 3,3% 

und z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 3000,-
für 2019 dann € 3089,40 und das sind 2,98% 

und z.B. bei einem bisherigen Bruttolohn von € 8000,- (ja auch das gibt es)
für 2019 dann € 8205,90 und das sind 2,57% 

Die KiV hätte sich als Gehaltserhöhung einen generellen Fixbetrag von € 100,- für alle
Gehälter gewünscht, was die Einkommensunterschiede mehr gebremst hätte, aber die
Tatsache, dass es auch einen (wenn auch kleinen) Fixbetrag gibt zeigt, dass unsere
Visionen und ständigen Anträge zu diesem Thema doch auch gehört werden.

 

Überheblichkeit

Scheinbar hat der Wahlkampf (PV/Gewerkschaftswahlen sind im Mai 2019) schon begonnen, denn wie sonst kann man die letzte Aussendung der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen und derzeit noch Mehrheitsfraktion) deuten.

Diese Aussendung

FSG_Aussendung

ist in zweierlei Hinsicht an Überheblichkeit nicht zu überbieten.

Zum einen ist der Titel (wie hier in der Aussendung des KH Hietzing) „Optierung für alle!“ nur für Insider zu verstehen. Denn dass es sich dabei um den Wunsch handelt allen MitarbeiterInnen den Wechsel in das neue Besoldungssystem von 2018 zu ermöglichen, erkennt man vielleicht noch daran, dass auch die alte Besoldungsordnung angepasst werden soll.

 

Und außerdem hat die FSG für ihren Antrag einen bereits vorhandenen KiV-Antrag als Vorlage verwendet, wobei dieser KiV-Antrag bereits 14 Tage zuvor eingereicht wurde.

 

Die ganze Geschichte dazu?

Gerne:

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