Abrechnung vom neuen Pflege-Schema

Seit August befinden sich nun alle Pflegepersonen im „P- Schema“ und das gewohnte „K-Schema“ ist für die Pflegepersonen Geschichte.
Warum auch immer, wurden die Einreihungen geändert: wer in K1 war (PflegedirektorInnen) ist jetzt in P6 und umgekehrt – die PflegeassistentInnen aus K6 sind jetzt in P1 zu finden. Aber unabhängig davon, sind die Einreihungen der Gehaltsstufen natürlich gleich geblieben.

Daraus ergibt sich auch, dass der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege (Diplom und Bachelor) an der Basis von ehemals K4 nach P3 verschoben wurde.

Einhergehend mit der Umbenennung ist auch eine Gehaltserhöhung:
auf das Bruttogehalt von allen Pflegepersonen des K – Schemas werden
€ 263,30 hinzugerechnet. Davon sind 172,- die aktuelle Gehaltserhöhung für das Pflegepersonal und € 91,30 das Leistungsentgelt, das von der Zulagenseite zur Gehaltsseite gerechnet wurde.
Die Zulage von € 106,52 wurde für diesen Zeitraum auch wieder abgezogen.

Mit dem Augustgehalt wurde die Auszahlung rückwirkend ab 1.1.2019 vorgenommen.
Nachgezahlt werden musste die Erhöhung von:
• Gehalt
• Urlaubsgeld
• Überstunden (auch der Überstundensatz hat sich damit erhöht)
• Wochengeld im Mutterschutz
• Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
• Jubiläumsgeld (wenn es in diesen Zeitraum gefallen ist)
• Pension (wenn diese in diesen Zeitraum gefallen ist)
• Abfertigung bei Pensionsantritt der Vertragsbediensteten
• Treuegeld bei Pensionsantritt von BeamtInnen

Damit auch die Bitte an alle aktiven KollegInnen, diese Informationen auch an die KollegInnen der Pflege weitergeben, die im Zeitraum 1.1.19 – 1.9.19 eine Elternkarenz oder Pension angetreten haben oder das Dienstverhältnis aufgelöst haben.
Wenn sie Unterstützung brauchen bei der Nachberechnung der Gehaltszettel, bzw. glauben, dass eine Berechnung nicht berücksichtigt wurde, wenden Sie sich an Ihre Personalvertretung.