Vordienstzeiten – Stand 18.10.2019

Mit dem Hauptgruppenausschuss vom 18.10.2019 wurden wir auf den neuesten Stand betreffend Vordienstzeiten gebracht:

Der Gesetzesentwurf gelangt am 19. November 2019 in den Gemeinderat und wird dort endgültig beschlossen (wie auch z.B. die Optierung).

Demnach muss niemand einen Antrag auf Neuberechnung der Vordienstzeiten stellen, alle Personalakten der Gemeinde Wien – Bediensteten werden kontrolliert und nachberechnet. Auch bereits pensionierte KollegInnen sind von der Nachberechnung betroffen.

Es geht dabei ausschließlich um die Vordienstzeiten (auch Ausbildungszeiten) VOR dem 18. Lebensjahr, denn diese wurden bei allen Berechnungen nie berücksichtigt.

Wird das Gesetzt angenommen, wird ein Erlass folgen, der die Berechnungen und Nachzahlungen regeln wird.
Die Nachzahlungen werden voraussichtlich für die letzten drei Jahre erfolgen, eventuelle Stufenvorrückungen und damit verbundene Gehaltserhöhungen mit der Neuberechnung von Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Überstundenentschädigungen, Remunerationen und wer betroffen ist auch Pensionshöhe und Abfertigung.

Zugesagt wurde, dass keiner/m MitarbeiterIn aufgrund der Neuberechnung eine Verschlechterung erfahren darf.
Sie werden hier weiterhin auf dem Laufenden gehalten!