Einkommenssteuer auf Zulagen
Schon vor längerem hat das Finanzamt bemerkt, dass manche Zulagen bei der Gemeinde Wien nicht in die Sparte der Steuerfreiheit zu fallen haben.
Dies wurde bei einigen Magistratsabteilungen schon „nachgebessert“, der KAV blieb bisher verschont.
Doch scheinbar ist das neue Wr. Bedienstetengesetz (für alle neuen KollegInnen, die ab 2018 in den Dienst der Gemeinde Wien eintreten) nun als Anlass genommen worden, auch bei uns im KAV die Steuern einzuheben.
Gemäß § 68 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge bis zu € 360,00 monatlich steuerfrei.
Dies inkludiert jedoch, dass alle anderen Zulagen nicht länger zu den steuerfreien gezählt werden.
Dies umfasst in unserem Haus z.B. die Wechseldienstentschädigung und die pauschalierte Feiertagsablöse.
Bereits ab dem Leistungsmonat Juli 2018 werden diese Zulagen seitens der MA 2 steuerpflichtig gestellt.
Falls es dazu noch Fragen gibt, können sie mich gerne kontaktieren
silvia.tauchner@wienkav.at