wann kann ich als Beamte/r in Pension gehen?

für alle pragmatisierten KollegInnen

Pensionsantrittsalter: 65. Lebensjahr (Frauen und Männer)

Für die Pensionshöhe wird ein Durchschnittseinkommen als Bemessungsgrundlage festgelegt: der Durchrechnungszeitraum steigt seit 2003 jährlich um 1 Jahr
è 2018 = 16 Jahre

Es gibt für Frauen mit Kindern einen Durchrechnungsbonus (je Kind 3 Jahre Minderung der Durchrechnung, aber mindestens 15 Jahre Durchrechnung müssen zur Berechnung übrig bleiben)
Beispiel: Frau, 2 Kinder, Pensionsantritt mit 65 Jahren im Jahr 2026
Durchrechnung 24 Jahre (minus 6 Jahre = 2 Kinder) à 18 Jahre

Für die Durchrechnung werden jeweils die besten Jahre herangezogen (aufgewertet mit einem Faktor der aus dem Gehaltsschema abgeleitet wird)! Berechnet wird die Pension mit 80% der Bemessungsgrundlage, diese ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen und der Satz aus den Nebengebühren (im RVZG-Wert beinhaltet)

ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
Die Gesamtdienstzeit muss mindestens 15 Jahre betragen, um eine Leistung aus der Beamtenpension zu erhalten, die vorausgesetzten Jahre zur vollen Pensionsleistung aber sind derzeit steigend
* 35 – 45 Dienstjahre – bei Eintritt vor 1.7.1995
* 40 – 45 Dienstjahre – bei Eintritt ab 1.7.1995

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter ist ab dem 1.1.2020 das 65. Lebensjahr, der freiwillige Pensionsantritt ist ab dem 60. Lebensjahr möglich.

 

Abschläge

Der freiwillige Pensionsantritt ab dem 60. Lebensjahr muss bewilligt werden, es gibt hierzu keinen Rechtsanspruch und es werden Abschläge von 4% pro Jahr verrechnet.

Beim Mindestpensionsalter (60. Lj) und 45 Jahre Gesamtdienstzeit besteht ein Rechtsanspruch auf Ruhestandsversetzung è siehe auch Bonus-Malus-System.

Malus: Abschlag vom gesetzlichen Pensionsantrittsalter 0,28%/Monat

Bonus: Zuschlag über 45 Jahren Gesamtdienstzeit von 0,28%/Monat

Ein vorzeitiger Pensionsantritt wegen dauernder Dienstunfähigkeit (langer Krankenstand von ca. 12 Monaten) wird mit Abschlägen von 3,36% pro Jahr verrechnet.

Abschlagsmindernd sind geleistete Nachtdienste. 0,42%/Jahr weniger Abschläge wenn mindestens 40 ND ohne – oder 80 ND mit Schlaferlaubnis geleistet wurden
(z.B. 20 Jahre ND bedeuten 8,4% weniger Abschläge)

 

Treuegeld
Bei Pensionierung wird das Treuegeld ausbezahlt: nach 25 Dienstjahren – 1 Monatsbezug, 35 Jahren – 2 Monatsbezüge, 40 Jahren – 2,5 Monatsbezüge und 50 Jahren – 3 Monatsbezüge.

 

Leistungen aus der VBV – Kassa
Einzahlung der Dienstgeberin in die VBV-Kassa wird für Beamtinnen und Beamte geleistet, die nach dem 30.11.1959 geboren sind.

Bei Pensionsantritt erfolgt auch die Auszahlung der Leistungen aus der Vorsorgekassa – die Höhe der laufenden Einlagen entnehmen sie den Kontoauszügen die jährlich im Frühjahr versendet werden. Der Betrag der VBV-Kassa kann als Einmalzahlung (bis zu einer Höhe von € 12.400,-) bezogen werden oder als monatliche Pension.

 

Schwerarbeiterregelung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Schwerarbeiterregelung auch von BeamtInnen in Anspruch genommen werden – dies berechtigt zum vorzeitigen Pensionsantritt mit verminderten Abschlägen (1,44% pro Jahr).

 

Altersteilzeit, Korridorpension

Bei der Gemeinde Wien (so auch im KAV) gibt es weder die Möglichkeit einer Korridorpension, noch einer Altersteilzeit – auch nicht für Vertragsbedienstete KollegInnen! Betreffend Altersteilzeit gibt es jedoch Anträge der KiV in allen Gremien von Personalvertretung und Gewerkschaften und wir sind zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft bei der Gemeinde Wien möglich sein wird.