Impfzwang über Dienstanweisung

Es handelt sich um eine Dienstanweisung, die mit Anfang Oktober in unsere Mail-Postfächer geflattert kam.
Und bedeutet, dass alle KollegInnen, die ab 1.11.2017 neu in den Dienst der Gemeinde Wien treten und im Gesundheitsbereich arbeiten wollen einen Impfplan zwingend erfüllt haben müssen (gibt es auch in anderen Teilen des Magistrats – z.B. Kindergärten, Schulen)

Dabei handelt es sich um folgende Impfungen (oder Antikörpernachweis)

Diphterie
Poliomyelitis
Pertussis
Masern
Mumps
Röteln
Varizellen
Hepatitis B

Es geht soweit, dass niemand ohne diese Impfungen (oder Antikörpernachweise) an den Krankenpflegeschulen /FH aufgenommen wird.

Im Mai wurden diesbezüglich bereits Diskussionen geführt, zu denen die Gesundheits-ministerin Pamela Rendi-Wagner in Presseaussendungen unterschiedliche Statements abgab: am 15. Mai 2017 forderte sie noch die Impfpflicht (zumindest für Masern) und am 26. Mai 2017 kam für sie „eine generelle Impfpflicht nicht in Frage“.

dennoch widerspricht die Impfpflicht der EU-Grundrechtecharta
Das Recht auf freie Impfentscheidung ist ein Grundrecht innerhalb der Europäischen Union. Die Einführung einer Impfpflicht wäre somit mit der Charta der Grundrechte der EU nicht kompatibel. Diese legt fest, dass jede medizinische Maßnahme, also auch Impfungen, nur nach bewusster Aufklärung und persönlicher Zustimmung erfolgen darf, aber keinesfalls unter Zwang.

Leider gab es auch dazu keinen Einspruch oder Kommentar der Mehrheitsfraktion von Personalvertretung und/oder Gewerkschaft – im Gegenteil, ein Antrag der KiV gegen diesen Zwang wurde im Dienststellenausschuss SMZ Süd abgelehnt.

02102017_Dienstanweisung Impfungen für Angehörige der Gesundheitsberufe