Auszahlung der Überstunden
Die neue Dienstplanabrechnung „On Duty“ soll schuld daran sein, dass nun mit 1. Oktober 2017 alle Überstunden bzw. Mehrstunden die über einem Gesamtausmaß von 30 Gutstunden (ZA+NSchG+UZ) stehen, ausbezahlt werden!! Laut Gesetz (Dienstordnung und Vertragsbedienstetenordnung) war schon immer vorgesehen, dass Überstunden die innerhalb von 6 Monaten nicht in Zeitausgleich konsumiert werden können, ausbezaht werden können – nach 12 Monaten müssen diese Überstunden ausbezahlt werden.
In der alten Dienstplan Abrechnung – ESF – konnte jedoch nicht verifiziert werden, wann welche Stunden entstanden sind. Doch jetzt im „On Duty“ (das wir seit März dieses Jahres in vielen Bereichen verwenden) gibt es eine Aufzeichnung die sich Zeitausgleichshistorie nennt – und damit ist es möglich.
Im KAV hat man sich dann erdreistet, den Start dieses Programmes auch als Startpunkt für die sechs Monatsberechnung zu sehen und diesen Erlass dahingehend verfasst.
Alle Stunden die bis 31.08.2017 angefallen sind und älter als 6 Monate sind wurden zur Auszahlung zugewiesen!
Bei KollegInnen in Teilzeit betrifft das jene Mehrstunden,.die bereits nach der 3-Monats-Regelung mit 1:1,25 aufgewertet wurden.
Das Personal der Basis hat per E-Mail („zur Info“) am 14.09. davon erfahren – nicht eindeutig ersichtlich, dass die sechs Monate schon mit 1. März zu laufen begonnen haben.
In den Teamgesprächen und in Einzelgesprächen mit den Vorgesetzten wurde nun in dieser Woche klar, dass hier Alles schon gelaufen ist – die Personalvertretung wurde nicht involviert auch von der die Hauptgruppe 2 gab es keinen Einspruch.
Einen Erlass im September zu verfassen, der auf Berechnungen der Vergangenheit (Stichtag 31.08.) verweist ist schlichtweg eine Frechheit!
Die Mitarbeiterinnen, die aufgrund ihrer Über-und Mehrstunden dieses filigrane System im KAV noch aufrechterhalten, bekommen nicht Anerkennung oder Wertschätzung – NEIN sie bekommen die Auszahlung ihre Überstunden ohne Rücksprache, ohne Möglichkeit auf Einspruch und ohne Rücksicht darauf wie weit diese Zeitausgleichsstunden in den nächsten drei Monaten in denen der Dienstplan bereits feststeht schon eingeplant sind!
So geht man nicht mit MitarbeiterInnen um!
So geht man nicht mit Menschen um!
Leitsätze im KAV:
„Wir begegnen einander mit Achtung und Respekt“
„MitarbeiterInnen werden in Entscheidungen einbezogen“
DANKE