Dienstrechte im KAV ab 2018
Ab 1.1.2018 gibt es ein weiteres Dienstrecht für die KollegInnen bei der Gemeinde Wien.
Schon jetzt gibt es für die pragmatisierten BeamtInnen die Dienstordnung (DO)
und für die nicht pragmatisierten KollegInnen die Vertragsbedienstetenordnung (VBO).
Neu hinzu kommt das Wiener Bedienstetengesetz (W-BedG) für alle KollegInnen, die ab 1.1.2018 in den Dienst der Gemeinde Wien eintreten.