Aufnahmesperre im KAV
Mit dem Jahr 2018 wird es für neue MitarbeiterInnen auch eine neue Besoldung geben und damit auch Änderungen im Dienstrecht.
Ob und in welcher Form es dabei Verbesserungen oder Verschlechterungen geben wird, wird auf dieser Seite noch berichtet, fest steht nur: es gibt in diesem Zusammenhang auch eine Aufnahmesperre im KAV vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. März 2018 für alle Berufsgruppen!
Um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
Einige Ausnahmen gibt es für diese Aufnahmesperre, darunter auch die frisch Diplomierten Kolleginnen des KAV.
weitere Informationen folgen hier auf der KiV – Homepage!
auch auf der KAV-Intranetseite finden sie dazu Informationen: