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Neuerungen bei der bezahlten Pflegefreistellung

Bei der bezahlten Pflegefreistellung („Pflegeurlaub“) ist für Bedienstete des Magistrats eine Neuerung eingetreten.

Bisher durfte für Kinder unter 12 Jahren eine 2. Woche Pflegefreistellung nur konsumiert werden, wenn es sich um unterschiedliche Anlassfälle gehandelt hat. Nunmehr darf auf 2 Wochen durchgehend eine Pflegefreistellung aus demselben Anlassfall genommen werden.

Zusätzlich ist bei ist für Eltern von behinderten Kindern die Altersgrenze (bisher das 12 Lebensjahr) für die Konsumation der zweiten Woche Pflegefreistellung gefallen. Als Nachweis gilt für diesen Fall, dass für dieses Kind erhöhte Familienbeihilfe im Sinn des § 8 Abs. 4 FLAG gewährt wird.

Nachfolgend die genauen Informationen von der Homepage der MA 2 als Gesamtfassung:

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