Urlaub in der Pandemie_Covid19

Oft wird jetzt gefragt, wie es denn mit dem geplanten Urlaub aussieht, im KAV und auch im SMZ Süd gibt es Bereiche, wo Urlaube gestrichen werden (müssen) und Bereiche, in den Urlaube, obwohl KollegInnen ihn derzeit lieber nicht konsumieren würden, eingehalten werden (müssen).

Das Gesetzt sieht auch außerhalb von Pandemie-Regelungen vor, dass die Dienstgeberin bei Bedarf auch nicht genehmigte Urlaube widerrufen kann, wenn nur dadurch der Betrieb aufrecht zu erhalten ist. Hier müssen aber Unkosten, die den MitarbeiterInnen dadurch entstehen (Stornokosten, auch für die Familie) rückerstattet werden. Ich habe in meiner langjährigen PV-Tätigkeit noch keinen Fall erlebt, wo dies auf Anweisung passiert ist.

Was aber nicht gesetzlich vorgesehen ist, dass ein/e MitarbeiterIn den geplanten Urlaub nicht antritt.
Natürlich gibt es Möglichkeiten, vor Dienstplanerstellung des jeweiligen Monats mit den direkten Vorgesetzten einen Rücktritt zu vereinbaren, wenn das von der Planung her und vom Team her möglich ist.

So ist es auch derzeit unter der Pandemie, wie es ein Mail des KAV auch darstellt, das auch die Gesamtsituation der Dienstpläne und des damit verbundenen Stundenabbaues beinhaltet:

Wenn es dazu noch Fragen gibt, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalvertretung.