Freiwilligkeit im Arbeiten unter der Pandemie_Covid19
Derzeit bekomme ich viele Anfragen betreffend zwei Vorgehen im KAV – beides betrifft eine gewisse Freiwilligkeit.
Arbeiten trotz Heimquarantäne
KollegInnen, die über die MA15 aufgefordert werden, zwei Wochen in Heim-Quarantäne zu verbringen (weil sie z.B. ungeschützten Kontakt, über gewisse Zeitraum, mit Corona-positiven PatientInnen oder KollegInnen gehabt haben) können auf diese Heim-Quarantäne mit Unterschrift verzichten.
Auf dem Vordruck
erklären sie „freiwillig“ auf die Heim-Quarantäne zu verzichten. Sollte es aus
Ihrer Sicht nicht freiwillig sein, sondern fordern Sie die Vorgesetzten dazu
auf, dies zu unterschreiben haben sie 2 Möglichkeiten:
–
es nicht zu tun, denn ihre Unterschrift ist ein Einverständnis
- es zu unterschreiben, aber das Wort „freiwillig“ aus dem Text durchzustreichen
Arbeiten über die 48 Stunden Durchschnittswochenarbeitszeit – Opt-Out
Opt–out (Arbeitsrecht) Opt–out (engl. für nicht mitmachen) ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und beschreibt die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und -nehmer individualvertraglich eine höhere Wochenarbeitszeit als die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundsätzlich vorgeschriebenen 48 Stunden vereinbaren.
Bei dem Vordruck erklärt man mit Unterschrift, dass man die eigene Wochenarbeitszeit im Durchschnitt von 17 oder 26 Wochen (ist anzukreuzen) von 48 Wochenstunden auf maximal 55 Wochenstunden erhöht.
Diese Unterschrift kann auch nachträglich erfolgen, wenn man aufgrund von vielen Überstunden über diese Grenze von 48 Wochenstunden im Durchschnitt kommen würde.
Es gilt aber zu
bedenken, dass diese Zustimmung nur mit einer Vorlaufzeit von 8 Wochen zurückzuziehen
ist. Es ist verständlich, da ja die
Dienstpläne davon abhängig sind.
Darum bitte im Vorfeld genau prüfen, ob diese Arbeitsleistung auch von einem
selbst erbracht werden kann. Vor allem Kolleginnen und Kollegen, die sich in
Teilzeit befinden (eventuell sogar Eltern Teilzeit) ist angeraten gut zu
überlegen ob eine Wochenstunden Verpflichtung etwa von 60 Stunden über mehrere
Wochen körperlich und psychisch erbracht werden kann.
Wenn es dazu noch Fragen gibt oder Probleme in den Bereichen, wenden Sie sich
gerne an ihre Personalvertretung