Antrag der KiV betreffend Teilzeit

Es ist uns schon immer ein Dorn im.Auge gewesen, dass Mehrdienstleistungen von TeilzeitmitarbeiterInnen anders abgegolten werden. Aber gerade jetzt, wo jede Unterstützung gebraucht wird, soll es zumindest finanziell keine Unterschiede geben, daher haben wir heute untenstehenden Antrag per Mail an den Vorsitzenden im DSA, Günter Friedrich gestellt.

Natürlich werden wir uns auch danach einsetzen, dass dies keine „vorübergehende“ Lösung bleibt.

Wir halten sie auf dem laufenden.

Antrag der KiV/UG an den Dienststellenausschuss

Der DSA im SMZ Süd möge beschließen, folgenden Antrag an den Hauptgruppenausschuss der HG2 zu stellen:

Während dieser Krise im KAV (der Pandemie mit Covid19) müssen auch den TeilzeitmitarbeiterInnen im KAV aus allen Berufsgruppen ihre Mehrstunden vorübergehend zu 150% (Nacht- und Sonntagsdienste 200%) am Monatsende ausgeglichen werden.

Begründung:

es werden derzeit von allen MitarbeiterInnen Mehrdienstleistungen und Überstunden gefordert, gerade TeilzeitmitarbeiterInnen haben oft die Möglichkeit – von der Dienstplangestaltung her – solche Dienste zu übernehmen. Es wäre unfair, hier die Regelung beizubehalten, erst nach drei Monaten diese mit 125% abzugelten. Während dieser Pandemie haben wir gesehen, dass viele Gesetze erweitert oder verändert werden können – auch das wäre ein wichtiger Beitrag um unser Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten und Fairness walten zu lassen.