Vordienstzeiten – Stand 1.1.2020

… da gibt es leider nicht viel zu berichten, aus diversen Gremien ist auch nur ein „abwarten“ empfohlen worden, d.h. wir müssen auf den Gesetzesentwurf warten um zu wissen, um welche Vordienstzeiten es sich tatsächlich handelt.
Werden „nur“ die Zeiten vor dem 18. Lebensjahr angerechnet, diese „nur“ wenn es mit dem jetzigen Beruf im Kontext steht?
Oder werden auch diverse Zeiten die im Laufe der Jahre nur zur Hälfte oder gar nicht angerechnet wurden, noch nachberechnet?

Ein paar Fragezeichen zu viel – wir halten Sie am laufenden!