„Papamonat“
Was ist der Papamonat?
Ein Papamonat besteht aus zwei Elementen: 1. aus einem Rechtsanspruch auf Freistellung vom Job gegenüber dem Arbeitgeber in der Dauer eines Monats aus Anlass der Geburt des Kindes (= Rechtsanspruch auf Papamonat) und 2. aus einer Geldleistung, die in dieser Zeit bezogen werden kann. Die Geldleistung gibt es in Form des Familienzeitbonus in der Höhe von rund 700 Euro seit 2017. Der Familienzeitbonus ist beim zuständigen Sozialversicherungsträger zB Wiener Gebietskrankenkasse zu beantragen. Väter haben auch einen Rechtsanspruch auf diese Dienstfreistellung.
Wer hat Anspruch auf eine Freistellung (Papamonat)?
Ab 1. September 2019 tritt der Papamonat in Kraft. Die Regelung gilt grundsätzlich für Geburten, deren errechneter Termin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt, also für errechnete Geburtstermine ab 1.12.2019. Eine Sonderregelung gibt es für errechnete Geburtstermine zwischen 1.9.2019 und 30.11.2019: Hier besteht auch ein Anspruch auf einen Papamonat. Allerdings ist eine kürzere Vorankündigungsfrist an den Arbeitgeber zu beachten.Wichtig: es muss ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind bestehen! In welchem Zeitraum und wie lange kann der Papamonat genutzt werden? Der Vater kann den Papamonat grundsätzlich in der Dauer von einem Monat im Zeitraum von der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch nehmen.
Welche finanzielle Leistung erhalten Väter in dieser Zeit?
Beim Rechtsanspruch auf einen Papamonat handelt es sich um eine Dienstfreistellung in der Dauer von einem Monat. Der Arbeitgeber muss in dieser Zeit kein Entgelt zahlen. Väter können allerdings während des Papamonats den Familienzeitbonus in der Höhe von täglich 22,60 Euro, also ca. 700 Euro für einen Monat beziehen. Dieser Betrag wird aber bei einem späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld vom Anspruch des Vaters wieder abgezogen.
Sofern ein Anspruch auf Familienzeitbonus besteht, sind Väter während des Papamonats auch kranken-und pensionsversichert.
Wann und wie muss der Papamonat dem Arbeitgeber gemeldet werden?
Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Vater den Beginn des Papamonats unter gleichzeitiger Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins seinem Arbeitgeber ankündigen. Der Arbeitgeber ist unverzüglich von der Geburt zu verständigen. Spätestens eine Woche nach der Geburt ist der tatsächliche Antrittszeitpunkt dem Arbeitgeber bekannt zu geben.
Väter haben einen Kündigungs-und Entlassungsschutz, dieser beginnt mit der Ankündigung, frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und endet vier Wochen nach dem Ende des Papamonats.