Umziehzeiten

… eine scheinbare „Neverending Story“

Die Umziehzeiten sind nach einem OGH – Urteil vom Vorjahr verpflichtend umzusetzen gewesen – auch im KAV, oder vor allem im KAV. Denn gerade bei uns gibt es nur wenige Berufsgruppen und Menschen, die nicht „verpflichtend Dienstkleidung tragen“ (so die Definition).

Die Rahmenvereinbarung war von der Gemeinde Wien mit der Gewerkschaft ausverhandelt worden und war eine gute – hier im SMZ Süd

musste sie nochmal verhandelt werden und zwar mit der Personalvertretung (= Dienststellenausschuss) und den jeweiligen DirektorInnen.
Auch hier war die entstandene Rahmenvereinbarung sehr gut und auch eindeutig: wer kurze Dienste macht, soll um die 15 Minuten Umziehzeit später kommen oder früher den Dienst verlassen. Alle Kolleginnen, die lange Dienste haben (mit Übergabe) bekommen die 15 Minuten als Zeitguthaben.

Nur leider wird es jetzt anders gehandhabt: Streitpunkt ist der Zeitpunkt an dem „das Gelände“ verlassen werden darf, auch was „das Gelände“ überhaupt ist, Dienstübergaben werden delegiert, an Kolleginnen, die dann die 15 Minuten auch als Zeitguthaben bekommen sollen, teilweise werden neue Dienstformen entwickelt um möglichst keine Zeitguthaben entstehen zu lassen …..

Aber: es werden ab 1.1.2019 die Umziehzeiten berechnet  – mittlerweile ein großes Zeitguthaben, das mittels Zusatzaufzeichnungen „belegt“ wird. Denn nach wievor hat es die IT im KAV nicht geschafft (seit einem Jahr) ein passendes Kürzel im Dienstplan zu verankern.

Es wurde noch nie soviel um Minuten diskutiert wie jetzt, misstrauen macht sich breit – „gehen die eh früher wenn´s möglich ist“, aber auch „bekomm ich irgendwann die Zeiten, die jetzt schon stehen müssten“.

Leider ist es jetzt in der Urlaubszeit nicht möglich die nötigen Verantwortlichen zu sprechen, doch es wird vorrangig sein, hier Klarheit zu schaffen:
* die DirektorInnen müssen sich bei der Umsetzung der Umziehzeiten an  
   ihre eigenen Vereinbarung mit der Personalvertretung halten
* die KAV-IT hat diese Umziehzeiten in die Dienstplanprogramme
   einzuspielen 
* der Passus „das Gelände darf vor regulärem Arbeitsende nicht verlassen
   werden“ muss fallen, denn zu Dienstbeginn ziehen wir uns schon in 7,5 
   Minuten Freizeit um
   [und ehrlich: wenn es jemand schafft, noch vor 7,5 Minuten (z.B. von
   der Station in die Zentralgarderobe, umziehen, Dienstkleidung beim
   Automaten zurückgeben, in die Tiefgarage, mit dem Auto ausfahren)  
   dann die Kundratstraße (und das ist das Ende des Geländes) zu erreichen,
   gebührt der Lohn, vielleicht die Dienstgeberin um 30 Sekunden geprellt
   zu haben]

!! Wir von der KiV bleiben dran !!