wir werden jetzt für blöd verkauft
Beachtet: die Anzünder und die Löscher sind dieselben!
Wir haben seit 1.1.2018 ein neues Gehaltsschema für alle KollegInnen, die neu in den Dienst der Gemeinde Wien treten. So sehr wir uns freuen können, dass die Bezahlung eine bessere wurde, so sehr ist es auch ärgerlich, dass auf die Altbediensteten nicht geachtet wurde.
Keine Möglichkeit der Optierung in das neue System in Aussicht und ein wesentlich verschlechtertes Dienstrecht mit Urlaubsreduzierung, verknüpft mit Personaleinsparungen hat uns unsere Gewerkschaft verhandelt!
Die Mehrheitsfraktion hat diese Besoldung und das dazugehörige Dienstrecht (Wiener Bedienstetengesetz) mit einer externen Firma für den KAV ausgearbeitet.
Und jetzt werden alle KollegInnen mit den unterschiedlichsten Aussagen verwirrt (oder mit Wahlzuckerltaktik hingehalten):
Optierung ja, Optierung vielleicht, Optierung geht sich nie aus, Optierung nach 2 Jahren möglich, Optierung war nie geplant….
Je nachdem, wer gerade spricht und wer das Gegenüber ist!
Die Wahrheit: die neue Besoldung und das Wiener Bedienstetengesetz wurden NIE in einem überfraktionellen Gremium beschlossen.
Wir von der KiV konnten lediglich Einspruch erheben, aufgrund der massiven Verschlechterungen im neuen Dienstrecht – weniger Urlaub, suspekte Beurteilungen, Gehaltsverluste durch Versetzungen aus organisatorischen Gründen, weniger Anrechnung von Vordienstzeiten, weniger Anspruch auf unbezahlte Karenz.
Die Konsequente Interessenvertretung bleibt am Ball – denn alle KollegInnen müssen ein Gehalt bekommen, dass der Arbeit und Anforderung entspricht und nicht dem Datum des Eintrittes!