Dienstjubiläum – was bleibt unterm Strich?

Es geistert als Märchen durch alle Häuser: wenn du dein Dienstjubiläum hast, bleibt dir nichts davon über – frisst alles die Steuer.
Und wie es mit Märchen so ist – es ist nicht wahr.

Nach 25 und 40 Dienstjahren (auch nach 50 Jahren – aber das hab ich noch nicht erlebt) gebührt eine Remuneration.
Nach 25 Dj – das zweifache Monatsgehalt und nach 40 Dj das vierfache Monatsgehalt.
Noch ist es so, dass 2 Gehälter im Jahr steuerbegünstigt sind (das sind üblicherweise das 13. und 14. Gehalt – Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
Alles darüber hinaus (und das sind die Jubiläumsgelder im allgemeinen) muss mit dem üblichen Steuersatz versteuert werden.
Nun kann es tatsächlich sein, dass man dadurch in eine höhere Steuerklasse kommt und das zusätzliche Einkommen höher als üblich versteuert wird.
Hier ist es dann wichtig, für dieses Jahr eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchzuführen, um die zu viel bezahlte Steuer wieder refundiert zu bekommen.
Die ArbeitnehmerInnenveranlagung sollte jedes Jahr vorgenommen werden – allein n Österreich wird gerechnet, dass € 20 Millionen an nicht ausbezahlten Steuerguthaben an den Staat zurückfließen.
Vielleicht wird es mit heuer anders, da es erstmalig eine automatische Veranlagung für alle gibt.