Schwerarbeiterregel – Achtung Falle!
Seit 2016 ist es auch den Beamtinnen der Gemeinde Wien möglich mit einer Schwerarbeiterregelung früher (mit 60 Jahren) in Pension zu gehen und weniger Abschläge verrechnet zu bekommen.
Sind die Voraussetzungen schon ziemlich schwierig zu erfüllen, wird es heuer noch ein bisschen härter.
Die / der AntragstellerIn muss das 60 Lebensjahr erreichen und bis dahin schon 42 Dienstjahre geleistet haben, zusätzlich muss diese Person auch Schwerarbeitsjahre hinter sich gebracht haben.
Nämlich 10 Jahre in den letzten Jahren der Erwerbstätigkeit oder 20 Jahre im Laufe der gesamten Erwerbstätigkeit.
Für die Beamtinnen im KAV kommen hauptsächlich drei Kriterien der Schwerarbeit in Frage:
– der Schicht- und Wechseldienst
– die schwere körperliche Arbeit (nach Kalorienverbrauch berechnet)
– die Pflege von schwerkranken Menschen
Und um den Zugang noch ein bisschen schwieriger zu gestalten, müssen pro Schwerarbeitsmonat (egal aus welchem Grund /Kriterium) mindestens 15 Dienste geleistet werden.
Die meisten Dienstformen im Schicht- und Wechseldienst sehen aber nur 12 – 14 Dienste pro Monat vor!
Wer nun glaubt, mit Kurzdiensten die 15er Marke zu erreichen … nicht so leicht, denn seit heuer ist der Dienst (von 15 zu erreichenden) mit 8 Stunden definiert.
Lediglich Teilzeitkräfte (die auch 15 Dienste pro Monat erreichen müssen) bekommen diese ab 5 Stunden angerechnet.
Zusätzlich neu seit 2017 ist der Nachweis, dass im Nachtdienst von 22:00 – 6:00 auch mindestens drei Stunden gearbeitet wurde.
Wir von der KiV hoffen hier wieder eine Änderung zu bewirken, sodass den KollegInnen, die Schwerarbeit leisten, diese auch angerechnet wird!