So funktioniert die antraglose Arbeitnehmer:innenveranlagung

Für den so genannten Lohnsteuerausgleich ist in manchen Fällen kein Antrag mehr notwendig. Für die automatische Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV) müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen keine „Pflichtveranlagungsgründe“ vorliegen, weil Sie z.B. zeitweise zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte oder Krankengeld gleichzeitig bezogen haben. 
  • Sie haben bis zum 30. Juni des Folgejahres noch keinen Antrag für die ANV beim Finanzamt eingereicht.
  • Auf Grund der Aktenlage ist anzunehmen, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben.
  • Die Veranlagung ergibt eine Gutschrift.
  • Das Finanzamt kann aufgrund der Aktenlage auch annehmen, dass sich die Gutschrift durch die Geltendmachung weiterer Abschreibungen nicht erhöht.

Was wird automatisch bei der ANV berücksichtigt?

Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung sowie ab 2022 Öko-Sonderausgaben werden vom Finanzamt bereits bei der automatischen ANV berücksichtigt. Seit 2021 wird auch das Homeoffice-Pauschale auf Basis der von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber gemeldeten Homeoffice-Tage automatisch berücksichtigt. 

Weiterlesen Antragslose Arbeitnehmerveranlagung | Arbeiterkammer

Print Friendly, PDF & Email