Das Recht auf Wasser ist ein Grundrecht für alle

Die Nutzung der Ressource Wasser durch Privatunternehmen sorgt seit Langem innerhalb der EU für Diskussionen. Obwohl der Zugang zu Wasser seit 2010 als UN-Menschenrecht gilt, schlug die EU-Kommission 2011 vor, die Privatisierung der Wasserversorgung voranzutreiben. Durch die europäische Bürgerinitiative „right2water“ konnte das Projekt gestoppt werden.

Die Neufassung der Trinkwasserrichtlinie verpflichtet EU-Mitgliedsländer erstmals, den Zugang zu Trinkwasser vor allem für benachteiligte Gruppen zu verbessern. Nun ist der Europäische Gerichtshof mit der Frage befasst, ob der Staat die kommerzielle Nutzung von Trinkwasser beschränken darf. Was für manche vielleicht bloß wie der Plot von „James Bond 007: Ein Quantum Trost“ klingt, könnte in der EU zukünftig zur Realität werden.

Gold des 21. Jahrhunderts

Schon in der Vergangenheit gab es unter dem Vorwand des Schutzes der Grundfreiheiten der EU immer wieder Vorstöße, Wasser auf Unionsebene stärker zu privatisieren. Das Argument: Die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit innerhalb des europäischen Binnenmarktes verlangt den uneingeschränkten Zugang zu möglichen Geschäftstätigkeiten, beispielsweise eben die Nutzung von Trinkwasserquellen zur kommerziellen Verwertung jeder Art – wie Stromerzeugung oder Mineralwasservertrieb. Um Unternehmen EU-weit Zugang zu den Märkten zu verschaffen, bedarf es nach dieser Logik einer öffentlichen EU-weiten Ausschreibung. Deshalb wollte die EU-Kommission mit der sogenannten Konzessionsrichtlinie, die die Vergabe von Bau- oder Dienstleistungskonzessionen durch die öffentliche Hand regelt, schon 2014 die Vergabe von Konzessionen zur (Ab-)Wasserversorgung einer EU-weiten Ausschreibung unterwerfen. Dieses Vorhaben wurde letztendlich aufgegeben, nicht zuletzt wegen des entschlossenen Widerstands der Bürgerinitiative „right2water“, die von Gewerkschaften und Bundesarbeitskammer mit ins Leben gerufen wurde.

Im Jahr 2019 wurde die Frage der Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung der Nutzung von Wasser im Zusammenhang mit der Erzeugung von Strom durch Wasserkraftwerke erneut aufgegriffen. Anlassfall war die Beschwerde eines italienischen Kraftwerksunternehmens bei der EU-Kommission, das in Österreich aktiv werden wollte. Aus Sicht des Unternehmens widersprach es der Niederlassungsfreiheit, dass der bisherige Kraftwerksbetreiber das Recht auf Verlängerung einer Wassernutzungsbewilligung hatte. Vielmehr müsse bei jeder wasserrechtlichen Genehmigung bzw. ihrer Verlängerung eine (EU-weite) Ausschreibung erfolgen. Die EU-Kommission leitete gleich gegen acht Mitgliedstaaten Untersuchungen ein, ob eine Vertragsverletzung vorliege. Laut EU-Kommission soll die öffentliche und internationale Ausschreibung der Nutzung von Wasserkraft dafür sorgen, dass der Bestbieter den Zuschlag erhält und eine Bevorzugung von nationalen Betreibern von Wasserkraftwerken verhindert wird. Mit vereinten Kräften von Bundesregierung, Energieversorgern, Gewerkschaften und Bundesarbeitskammer konnte dieses Verfahren schließlich abgewendet werden.

Susanne Wixforthlris Strutzmann

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