Faktencheck: Künstliche Intelligenz (KI)

Du fragst dich, wie die künstliche Intelligenz die Arbeitswelt verändern wird? Wir haben die wichtigsten Antworten für dich.

? WAS VERSTEHT MAN UNTER „KÜNSTLICHER INTELLIGENZ“?
Der Begriff „Künstliche Intelligenz“ („KI“) wird für unterschiedliche technische Verfahren benutzt. Häufig wird auch von algorithmischer Entscheidungsfindung gesprochen. Es geht aber immer um mehr oder weniger selbstlernende Verfahren, die auf der Grundlage von Daten zu Aussagen (Vorhersagen, Entscheidungen) kommen, die also in dem zur Verfügung gestellten Datenmaterial Muster erkennen oder daraus Schlüsse ziehen. Werden dabei direkt oder indirekt personenbezogene Daten der Arbeitnehmer:innen verarbeitet, sind deren Interessen betroffen.

? WIRD KI DIE ARBEITSWELT VERÄNDERN?
Viele Unternehmen versprechen sich Kostenreduktion und Effizienzsteigerung durch den Einsatz von KI-Systemen. Aufgrund der damit einhergehenden (weiteren) Automatisierung und Beschleunigung der Arbeitswelt werden allerdings auch problematische Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen, bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen, befürchtet. Gerade Routinetätigkeiten könnten davon in besonderem Maße betroffen sein.
Schon jetzt helfen Algorithmen beim Zusammenführen von Angebot und Nachfrage – etwa im Kontext der Plattformarbeit. Derzeit sind die Auswirkungen eines umfassenderen Einsatzes von KI-Systemen auf die Arbeitswelt aber noch nicht vollständig abzuschätzen.

? WO LIEGEN BESONDERE HERAUSFORDERUNGEN DURCH KI?
KI-Systeme könnten schon bald flächendeckender für Entscheidungen in Unternehmen genutzt werden, indem sie etwa eine Vorauswahl unter einer großen Zahl von Bewerbungen treffen. Zugleich sind KI-Systeme sehr anfällig für Diskriminierungen, weil sie mit bestimmten Daten „trainiert“ werden oder die in den zur Verfügung gestellten Daten enthaltenen Muster fortschreiben.
Wird eine KI etwa nur mit den Lebensläufen männlicher Bewerber „trainiert“, wird die KI wohl auch in Zukunft Männer bei Bewerbungen „bevorzugen“ und die Lebensläufe von Frauen aussortieren. Von außen sind solche Vorgänge aber oft besonders schwer nachzuvollziehen.
Nicht zuletzt setzen auch datenschutzrechtliche Bestimmungen dem Einsatz von KI Schranken. So darf grundsätzlich niemand einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung basierenden Entscheidung unterworfen werden, wenn diese rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigend ist. Es gibt bei wesentlichen Fragen also ein Recht auf (Letzt-)Entscheidung durch einen Menschen. Ein KI-System darf also etwa nicht völlig selbstständig die Entscheidung über eine Kündigung treffen.

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