Long Covid: Welche Rechte Sie am Arbeitsplatz haben

Corona-Infektion überstanden? Viele leiden noch Monate nach der Akutphase unter gesundheitlichen Problemen, zum Teil sogar massiv. „Long Covid“, also die Spätfolge einer COVID-19-Infektion, äußert sich zum Beispiel in Form von Kurzatmigkeit und Husten, Schlaf- und Konzentrationsstörungen oder chronischer Müdigkeit.

Enttäuschte Arbeitnehmerin © sebra , stock.adobe.com
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Sie können nicht arbeiten? Bitte sofort krankmelden!

Sie fühlen sich nicht gesund genug zum Arbeiten?

  • Geben Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber Bescheid, sobald Sie wissen, dass Sie ausfallen.
  • Lassen Sie sich sofort krankschreiben, denn ArbeitgeberInnen können auch für einen Tag Krankenstand eine ärztliche Krankenstandbestätigung verlangen.

TIPP

Mehr Infos zu Ihren Rechten im Krankenstand erhalten Sie hier

Bezahlung im Krankenstand

Wenn Sie im Krankenstand sind, müssen Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zunächst so bezahlt werden, als würden Sie normal arbeiten gehen. Das heißt, Sie bekommen für eine bestimmte Zeit nicht nur Ihren Lohn, sondern auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen weiterbezahlt („Entgeltfortzahlung“). Danach springt nach und nach die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt mindestens die Hälfte Ihres bisherigen Bruttoverdiensts.

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