Einwegpfand seit 1. Jänner 2025

Seit 1. Jänner 2025 gilt ein Einwegpfand auf alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter. Diese Getränkeverpackungen sind durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet.
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