So kommt mehr Geld aufs Konto!

STEUERAUSGLEICH

Arbeitnehmer:innenveranlagung, was ist denn das?
Bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung wird vom Finanzamt die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene
Einkommen neu berechnet. Sehr oft bezahlen Beschäftigte zu viel Lohnsteuer. Diese bekommen sie dann
nach der Veranlagung zurück auf ihr Konto überwiesen.

Warum soll ich das machen?
Wegen des Geldes! Es gibt zwar die automatische (im Fachdeutsch: antragslose) Veranlagung. Aber weil das Finanzamt viele Sachen, die die Steuer reduzieren könnten (wie zum Beispiel Weiterbildungskosten oder außergewöhnliche Belastungen), nicht weiß, ist es ratsam, selbst den Steuerausgleich zu machen.
Am besten geht das über FinanzOnline.
Der ÖGB unterstützt Gewerkschaftsmitglieder mit Rat und Tat bei der Einreichung der Arbeitnehmer:innen
veranlagung.

Einfach Termin vereinbaren:
oegb.at/termin

Wann kann ich mein Geld zurück holen?
Bis Ende Februar müssen die Unter nehmen die Lohnzettel dem Finanzamt übermitteln, daher kannst du ab März deinen Steuerausgleich machen. Prinzipiell hat man fünf Jahre Zeit für die Veranlagung.

Was du alles von der Steuer
absetzen kannst, findest du auf oegb.at/steuertipps

Solidarität | ÖGB