Was hat die Regierung bei den Pensionen vor?

Nach monatelangen Verhandlungen ist es so weit: Österreich hat eine neue Regierung!
Laut Budgetplan soll bis zum Jahr 2031 auch der Pensionsbereich 2,9 Milliarden Euro zur Budgetkonsolidierung beitragen. Aber was verändert sich konkret? Hier ein Überblick.

Was verbessert sich?

Pflege ist Schwerarbeit!
Ein großer Erfolg: Pflegeberufe kommen in die Schwerarbeitsregelung! Damit wird eine langjährige
Forderung des ÖGB erfüllt. Die Schwerarbeitsregelung ermöglicht grundsätzlich einen Pensionsantritt ab
dem 60. Lebensjahr, wenn man 45 Versicherungsjahre erworben hat und in den letzten 20 Jahren vor dem
Pensionsantritt 10 Jahre Schwerarbeit geleistet hat.

Leichteres Arbeiten im Alter – die Teilpension
Für Personen, die auch nach dem Pensionsantritt arbeiten wollen, wird ein neues Modell geschaffen:
die Teilpension. Das ist besonders für jene gut, die gerne mit weniger Stunden weiterarbeiten wollen.
Neben dem Erwerbseinkommen soll auch ein Teil der Pension bezogen werden können. Bis jetzt konnte
man neben einer vorzeitigen Alterspension (Langzeitversichertenregelung, Korridorpension, Schwer
arbeitspension) nur bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass die Pension
wegfällt. Diese Betragsgrenze soll es bei der Teilpension nicht geben.

Arzneimittelkostenobergrenze
Die Rezeptgebührenobergrenze soll in eine Arzneimittelkostenobergrenze umgewandelt werden. Das
heißt, auch Arzneimittel werden inkludiert, die günstiger als die Rezeptgebühr sind. Besonders für chronisch kranke Menschen bedeutet das eine massive Entlastung, da diese Medikamente, sobald die Kosten dafür einen gewissen Deckel erreichen, nicht mehr zu bezahlen sind. Zusätzlich werden Rezeptgebühren 2026 mit dem Wert von 2025 eingefroren.

Mehr Fairness bei Pensionsanpassung
Eine massive Verschlechterung für neue Pensionist:innen konnte abgewandt werden. 2027 wäre die aliquote Pensionsanpassung wieder schlagend geworden. Das hätte bedeutet, dass die erste Pensions-
erhöhung je nach Zeitpunkt des Pensionsantritts unterschiedlich ausgefallen wäre. Menschen, die mit Jänner 2026 in Pension gehen, hätten die volle Anpassung erhalten, während Menschen, die im November, oder Dezember 2026 in Pension gehen, überhaupt keine Anpassung erhalten und damit viel Geld verloren hätten. Das wurde abgewandt. Laut dem Regierungsprogramm sollen alle Menschen, die ab 2026 in Pension gehen, im 1. Pensionsjahr 50 Prozent der Pensionsanpassung erhalten.

Auch wenn es aus ÖGB-Sicht erfreulicher wäre, dass alle Menschen im ersten Jahr ihrer Pension gleich die
volle Pensionsanpassung bekommen hätten, konnte zumindest ein Stück Fairness umgesetzt werden.

Älterenbeschäftigungspaket
Mit diesem Paket wird sichergestellt, dass auch ältere Menschen am Erwerbsleben teilnehmen können. Denn aktuell geht rund jeder vierte Mensch nicht aus der Erwerbstätigkeit in eine Alterspension. Das Paket wird das Pensionssystem entlasten: Denn je mehr Menschen arbeiten und damit in das Pensionssystem einzahlen, desto besser ist das für die Finanzierung unseres Pensionssystems.

Das Paket beinhaltet:
� Qualifizierungsoffensive und Möglichkeiten zum Berufsumstieg
� Arbeitgeber sollen ältere Menschen länger beschäftigen und Arbeitsplätze altersgerecht gestalten.
Dazu gibt es ein Anreiz- und Monitoringsystem für die Beschäftigung von Menschen ab 60.
� Die Aktion 55 Plus soll zusätzlich eine existenzsichernde soziale Arbeit für Langzeitarbeitslose bieten.

Was beurteilen wir kritisch?

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP wurde ein Maßnahmenkatalog nach Brüssel
geschickt, der einige grobe Änderungen im Pensionsbereich vorgesehen hat. Diese konnten von der neuen Regierung zum Teil abgeschwächt werden.

Strengerer Zugang zur Korridorpension
Ab 2026 sollen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren die notwendigen Versicherungsjahre für die
Korridorpension schrittweise von bisher 40 auf 42 Versicherungsjahre erhöht werden. Gleichzeitig wird
auch das Zugangsalter innerhalb von zwei Jahren von 62 auf 63 Jahre erhöht.

ACHTUNG: Die Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) oder Schwerarbeitsregelung sind davon
nicht betroffen! Bei diesen Pensionsarten sind laut dem Regierungsprogramm keine Verschlechterungen
geplant und man kann somit zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt in Pension gehen.

Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags für Pensionist:innen
Der Krankenversicherungsbeitrag von Pensionist:innen wird um 0,9 Prozent erhöht (von 5,1 Prozent auf
6 Prozent). Dieser Beitrag wird alleine von den Pensionist:innen getragen. Allerdings fließen diese Mehrein
nahmen in die Absicherung und den Ausbau der ambulanten und niedergelassenen Gesundheitsversor
gung. Damit sollen lange Wartezeiten verkürzt und das therapeutische Angebot ausgebaut werden.

Was heißt das konkret?
� Ein:e Pensionist:in mit einer monatlichen Bruttopension von 1.000 Euro zahlt monatlich netto zwei Euro mehr
� Ein:e Pensionist:in mit einer monatlichen Bruttopension von 2.000 Euro zahlt monatlich netto elf Euro mehr
� Ein:e Pensionist:in mit 3.500 Euro monatlicher Bruttopension zahlt netto 19 Euro mehr im Monat

Flat Tax auf Zuverdienst in der Pension
Für Personen, die über das gesetzliche Pensionsalter hinaus arbeiten, soll es eine Flat Tax geben.
Das heißt, der Zuverdienst aus dem Erwerbseinkommen soll nur mit 25 Prozent besteuert werden. Davon
profitieren vor allem Besserverdienende. Diese Regelung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und wird nach zwei Jahren evaluiert.

Kritisch beurteilen wir, dass die Dienstgeber nur die halben Sozialversicherungsbeiträge bezahlen sollen.
Das ist mit hohen Kosten zu Lasten des Sozialstaats verbunden.

Die genaue Ausgestaltung soll mit den Sozialpartnern ausgearbeitet werden. Darum können konkrete
Auswirkungen erst mit dem entsprechenden Gesetz abgewogen werden.

Weiterlesen OeGB_Factsheet_Maerz 2025_Pensionen.pdf