BUWOG und Co: Genossen­schafts-Privatisie­rungen sind anhaltender wohn­politischer Skandal!

Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft ist eine tragende Säule der Wohnpolitik in Österreich. Privatisierungen in diesem Sektor haben langfristig negative Folgen. Was einst günstiger sozialer Wohnraum war, verwandelt sich in ein lukratives Spekulationsobjekt.

Die Mieten schießen in die Höhe, befristete Mietverhältnisse ziehen ein – die Mieter:innen wissen nicht, ob die teureren Mieten überhaupt zulässig sind. Der Grund: Vermieter:innen umgehen häufig die gesetzlichen Regeln für günstigen Wohnraum.

Gesetzliche Gemeinnützigkeitsregeln in der Praxis ignoriert

Das Paradebeispiel für Privatisierungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen und ihren Wohnungen sind die ehemaligen Wohnungsgesellschaften des Bundes: BUWOG, WAG Linz, ESG Villach und EBS Linz. Im Jahr 2004 hat der Bund diese Gesellschaften und ihre rund 60.000 Wohnungen privatisiert. Der damals zuständige Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist aufgrund einer schwereren Straftat dabei mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Die Republik hat durch die Privatisierung bekanntlich 961 Millionen Euro eingenommen. Das entspricht nur rund 16.000 Euro pro Wohnung.

Es gibt aber auch andere Varianten der Privatisierung. Zwischen 2012 und 2015 wurde drei weiteren Bauvereinigungen die Gemeinnützigkeit entzogen. Ein gewerblicher Eigentümer hatte die Kontrolle über diese erlangt und den Entzug herbeigeführt. Es handelt sich um die Gesellschaften GESFÖ, Riedenhof und Pannonia. Diese hatten seinerzeit mehr als 3.000 Wohnungen.

Die ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und vor allem auch die Investor:innen/Anleger:innen, die solche Wohnungen kaufen, müssten nach wie vor – und auf Lebensdauer der Wohnungen und Gebäude – zu den günstigeren Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) vermieten. Das heißt: Die Mieten sind gedeckelt! Nur wenn eine Wohnung direkt von den bereits darin wohnenden Mieter:innen gekauft wird, gibt es davon gewisse Ausnahmen. In der Regel dürfen Grundmiete und Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (zusammen derzeit 4,38 Euro pro Quadratmeter) plus Betriebskosten und Umsatzsteuer verlangt werden. In der Praxis wird dieses Gesetz oft ignoriert.

Die Realität sieht dann anders aus: Wohnungen werden mit satten Aufpreisen ins Eigentum verkauft – an bisherige Mieter:innen oder sonstige Kaufwillige – und/oder dann von den neuen Eigentümer:innen zu Wucherpreisen weitervermietet. Unsichere Wohnverhältnisse aufgrund von befristeten Mietverhältnissen und überhöhte Mieten sind an der Tagesordnung – großteils illegal.

Ehemalige bundeseigene Wohnungen: zahlreiche Verschlimmerungen

Eine qualitative Erhebung von wohnbund:consult (Büro für Stadt.Raum.Entwicklung) im Auftrag der AK gibt Einblicke in die Wohnverhältnisse am Beispiel von Grazer und Wiener Bewohner:innen in ehemals bundeseigenen Wohnungen. Die Befragung (Stichprobe 101) ist nicht repräsentativ, zeigt aber richtungsweisende Erkenntnisse.

+ Teurer Kaufpreis: Wer die Wohnung gekauft hat, zahlte im langjährigen Durchschnitt über 220.000 Euro – das ist das Vierzehnfache des Privatisierungspreises!

+ Luxusmiete: Wer von Investor:innen/Anleger:innen eine Wohnung gemietet hat, zahlt eine viel höhere Miete. Bei einer 61-bis-70-Quadratmeter-Wohnung sind es hier im Durchschnitt rund 1.100 Euro Miete (brutto). Im Vergleich dazu: Für die gleiche Wohnung, vermietet durch das Wohnungsunternehmen, zahlen Mieter:innen durchschnittlich rund 590 Euro Miete (brutto). Wenn die Investor:innen/Anleger:innen zu vermieten beginnen, ist nicht mehr klar und nachvollziehbar, inwiefern das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz mit der günstigeren Miete und den besseren Wohnbedingungen noch anzuwenden ist. Eine klare und nachvollziehbare Anwendung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes macht einen großen finanziellen Unterschied.

+ Mehr Befristungen: Mit der Vermietung durch Investor:innen/Anleger:innen geht regelmäßig auch eine Befristung einher.

Walter Rosifka, Lukas Tockner

22. April 2025

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