Bildungskarenz wird zu „Weiterbildungszeit“
Nach der Abschaffung des bisherigen Modells der Bildungskarenz im Rahmen der Budgetkonsolidierung hat die ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition am Mittwoch das Nachfolgemodell, die „Weiterbildungszeit“, vorgestellt.

Die entsprechende Regelung wurde im Ministerrat beschlossen, die Verhandlungen waren bis zuletzt gegangen. Die „Weiterbildungszeit“ soll gezielt auf den Fachkräftebedarf ausgerichtet sein. Es gehe darum, Niedrigqualifizierte für den Arbeitsmarkt fit zu machen, hieß es.
Das bisherige Modell der Bildungskarenz war Ende März ausgelaufen. Ein Antritt ist nur noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28. Februar mit der Arbeitgeberseite vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahme bis spätestens 31. Mai beginnt. Die Regelung war von Kritik vor allem an den Kosten begleitet: Im Vorjahr kostete die Bildungskarenz inklusive Sozialversicherungsbeiträgen rund 640 Millionen Euro – nach Anstiegen in den Jahren davor.
Das alte Modell sei „nicht mehr zeitgemäß“ gewesen, einiges sei „in Schieflage geraten“, sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Das neue Modell der „Weiterbildungszeit“, das mit 150 Millionen Euro gedeckelt ist, lege den Fokus auf Menschen „mit niedrigerer formaler Bildung“.
Das Mindestmaß liege bei 20 Wochenstunden bzw. 20 ECTS-Punkte bei einem Studium. Wenn jemand Betreuungspflichten habe, reduziere sich der Umfang jeweils auf 16. Bei der alten Regelung waren es acht ECTS. Abgestellt werde grundsätzlich auf „seminaristische Bildungsveranstaltungen im Präsenz- bzw. Liveonlineformat“, womit die Anwesenheitsverpflichtungen verstärkt werden.
Kein Anschließen an Elternkarenz mehr
Wer eine „Weiterbildungszeit“ in Anspruch nimmt, muss davor eine Bildungsberatung absolvieren, sich regelmäßig beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden und Erfolgsnachweise vorlegen. Das neue Modell werde „Mitte des Sommers“ gesetzlich ausgearbeitet sein, so Schumann – ausrollen wolle man es dann mit Beginn des kommenden Jahres. Aufgrund der budgetären Lage sei der „budgetäre Deckel nicht anders möglich – so ist es leider“, so Schumann.
Ein Anschließen der „Weiterbildungszeit“ an die Elternkarenz (wie bei der Bildungskarenz oftmals praktiziert) könne im Zuge der „Weiterbildungszeit“ nicht mehr erfolgen, so Schumann. Künftig müssen mindestens 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung dazwischenliegen.
Um überhaupt berechtigt zu sein, muss man beim Arbeitgeber schon ein Jahr beschäftigt sein. Eine Altersgrenze gibt es weiterhin nicht. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sprach von einem „guten Tag für Fleiß und Leistung“. Anstelle des „Auszeitmodells“ Bildungskarenz schaffe man ein „zielgerichtetes Modell“.
Geringqualifizierte „aufqualifizieren“
Er sei ein Angebot an die Wirtschaft, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gezielt zu qualifizieren, und an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch höhere Qualifikation zu höherem Einkommen zu kommen, so Hattmannsdorfer sinngemäß. Unterstützung kam von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS). Er sprach im Pressefoyer von einer „Win-Win-Situation“ für beide Seiten. Es gehe darum, gering qualifizierte Personen „aufzuqualifizieren“.DebatteÖVP, SPÖ, NEOS: Welche Themen sind am brennendsten?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber würden profitieren, so Wiederkehr; gemeinsam sollen die genauen Rahmenbedingungen für die Ausbildung vor Beginn festgelegt werden. Von allen drei Regierungsvertretern hervorgehoben wurde die Beratung im Vorfeld, die es im Regelfall geben müsse. Laut Schumann entfällt diese nur, wenn man sich im bisherigen eigenen Tätigkeitsbereich weiterqualifiziert.
Eine Bildungskarenz oder -teilzeit ohne Geldbezüge kann weiterhin zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart werden.
2.4.2025
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