Wann die Bildungskarenz ausläuft

Am 7. März 2025 wurde die vorübergehende Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeitim Parlament beschlossen. Mit 1. Jänner 2026 soll es jedenfalls ein neues Modell wieder geben. 

Grundsätzlich läuft die Bildungskarenz mit 31. März 2025 aus. Die Bildungskarenz ist darüber hinaus noch möglich, wenn sie nachweislich bis zum 28. Februar 2025 mit dem Chef vereinbart wurde und die Bildungsmaßnahmebis spätestens 31. Mai 2025 beginnt.

Bereits zuerkannte Bildungskarenzen können fortgesetzt werden. 

Arbeitsrechtlich gilt:

Von einer bis 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz können Sie zurücktreten. Darüber hinaus wird es weiterhin möglich sein, mit dem Chef eine Bildungskarenz – allerdings ohne Weiterbildungsgeld vom AMS – zu vereinbaren.

Achtung:

Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es wurde am 7. März 2025 vom Nationalrat verabschiedet – der Beschluss des Bundesrates steht noch aus.

Voraussetzungen für eine Bildungskarenz

  • Sie müssen ein aufrechtes Arbeitsverhältnis haben.
  • Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin muss damit einverstanden sein und Sie für die Dauer der Bildungskarenz freistellen. 

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