Altersteilzeit: Alles, was du wissen musst

Vor der Pension können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren – die Altersteilzeit hat auch für Arbeitgeber Vorteile

Worüber viele nichts wissen, was aber sowohl für ältere Arbeitnehmer:innen als auch für den Arbeitgeber Vorteile hat, ist die geförderte Altersteilzeit. Dadurch haben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.  

Wie funktioniert die Altersteilzeit?

– Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent verringert werden. 

– Für die verringerte Arbeitszeit erhalten ArbeitnehmerInnen neben dem Arbeitsentgelt zu­sätz­lich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12-Monats-Schnitt) und dem der verringerten Ar­beits­zeit entsprechenden Entgelt.

Auswirkungen und Modelle der Altersteilzeit

– Auf die Pension wirkt sich die Altersteilzeit nicht negativ aus. 

– Der Abfertigungsanspruch bleibt auf Basis der Arbeitszeit vor Her­ab­setz­ung der Arbeitszeit gewahrt.

– Die Laufzeit der Altersteilzeit ist grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt. 

– Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder in Form eines Block­zeit­modells reduziert werden. Bei „Blockmodellen“ muss spätestens mit Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.

Was ist eine Ersatzarbeitskraft?

– Darunter fällt eine Person, die zuvor arbeitslos war und nun über der Gering­fügig­keits­grenze eingestellt wird oder als Lehrling tätig ist.

Wann kann ich Altersteilzeit in Anspruch nehmen?

– Altersteilzeit kann 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden.

– Frauen, die am 31. 12. 1963 oder früher geboren sind, können noch mit 60 Jahren in Pension gehen. Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters für später geborene Frauen bewirkt auch ein späteres Zugangsalter für die Altersteilzeit.

– Für Männer beträgt das gesetzliche Regelpensionsalter 65 Jahre. 

Toumaj Faragheh

25. Februar 2025

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