Altersteilzeit: Alles, was du wissen musst
Vor der Pension können ältere Arbeitnehmer:innen ihre Arbeitszeit reduzieren – die Altersteilzeit hat auch für Arbeitgeber Vorteile

Worüber viele nichts wissen, was aber sowohl für ältere Arbeitnehmer:innen als auch für den Arbeitgeber Vorteile hat, ist die geförderte Altersteilzeit. Dadurch haben Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.
Wie funktioniert die Altersteilzeit?
– Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent verringert werden.
– Für die verringerte Arbeitszeit erhalten ArbeitnehmerInnen neben dem Arbeitsentgelt zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12-Monats-Schnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.
Auswirkungen und Modelle der Altersteilzeit
– Auf die Pension wirkt sich die Altersteilzeit nicht negativ aus.
– Der Abfertigungsanspruch bleibt auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung der Arbeitszeit gewahrt.
– Die Laufzeit der Altersteilzeit ist grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt.
– Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder in Form eines Blockzeitmodells reduziert werden. Bei „Blockmodellen“ muss spätestens mit Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.
Was ist eine Ersatzarbeitskraft?
– Darunter fällt eine Person, die zuvor arbeitslos war und nun über der Geringfügigkeitsgrenze eingestellt wird oder als Lehrling tätig ist.
Wann kann ich Altersteilzeit in Anspruch nehmen?
– Altersteilzeit kann 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter angetreten werden.
– Frauen, die am 31. 12. 1963 oder früher geboren sind, können noch mit 60 Jahren in Pension gehen. Die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters für später geborene Frauen bewirkt auch ein späteres Zugangsalter für die Altersteilzeit.
– Für Männer beträgt das gesetzliche Regelpensionsalter 65 Jahre.
Toumaj Faragheh
25. Februar 2025
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