Kurzparkzonen und Parkpickerl in Wien

Seit 1. März 2022 gilt in ganz Wien die flächendeckende Kurzparkzone. Das Parken ist in jedem Wiener Gemeindebezirk kostenpflichtig. Sie benötigen einen Parkschein (1,25 Euro pro halbe Stunde) oder ein Parkpickerl (nur für Bezirks-Bewohner*innen), um Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Stellplätzen zu parken.

Kurzparkzonen – kostenpflichtig

  • Parken ist in ganz Wien kostenpflichtig.
  • Gilt von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr
  • Parkdauer
    • mit Parkschein/HANDYPARKEN: maximal 2 Stunden
    • mit Parkpickerl: unbegrenzt
    • abweichende Regelungen für Beschäftigte und Betriebe (Parkchip)
  • Eigene Regelungen in ausgewiesenen Geschäftsstraßen (Dauer und Uhrzeit)
  • In wenigen Gebieten keine Kurzparkzone oder abweichende zeitliche Regelungen
  • Parkgebühr bezahlen

Parkpickerl für Bewohner*innen

Parkschein oder HANDYPARKEN (elektronischer Parkschein)

Parkbewilligung für Beschäftigte

Parkbewilligung für Betriebe

Pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe

Flächendeckende Kurzparkzone und Parkgebühren – Parkpickerl, Parkschein