Faktencheck (un)sichere Pensio­nen: Mythos und Wahrheit

Das Schüren von Sorgen um die Sicherheit unserer Pensionen ist alt. Fast so alt wie unser Pensionssystem selbst. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und damit die ursprüngliche gesetzliche Ausgestaltung der Pensionen für die unselbstständig Erwerbstätigen trat am 1.1.1956 in Kraft.

Bereits drei Jahre später, im Jahr 1959, wurde ein Artikel mit folgender Überschrift in einer Tageszeitung veröffentlicht:

Pensionen © A&W Blog
Quelle: „Österreichische Neue Tageszeitung“, 29.3.1959

Kennen Sie jemanden, dem die zuständige Pensionsversicherung die Auszahlung der Pension aus Mangel an vorhandenen finanziellen Mitteln jemals verweigert (hat)? – Ich auch nicht. Widmen wir uns daher drei gängigen Mythen, die gerne als Fakten verkauft werden:

  1. Aufgrund der demografischen Entwicklung Österreichs ist unser Pensionssystem nicht haltbar!
  2. Die Kosten explodieren, der Bund muss bereits für einen Großteil des Pensionsaufwands aufkommen!
  3. Der Gesetzgeber hat verschlafen!

Der Blick auf die demografische Entwicklung allein greift viel zu kurz

Die gesetzliche Pensionsversicherung in Österreich basiert auf dem Umlageverfahren, dem sogenannten Generationenvertrag. Im Rahmen des Umlageverfahrens werden die ausgezahlten Pensionen zum großen Teil (zumindest bei den unselbstständig Erwerbstätigen) direkt durch die laufenden Beitragseinnahmen finanziert. Ein Blick auf die Bevölkerungsstruktur des Landes kann dabei in diesem Zusammenhang aufs Erste Angst machen: Fast ein Fünftel der österreichischen Bevölkerung ist im Jahr 2024 65 Jahre und älter – Tendenz steigend. Befinden wir uns daher tatsächlich in der pensionsrechtlichen Sackgasse? Wenn man privaten Versicherungen zuhört, muss man das jedenfalls glauben. Machen wir einen Blick über den europäischen Tellerrand: Im afrikanischen Staat Namibia z. B. sind nicht einmal 4 Prozent der Bevölkerung 65 Jahre oder älter. Sind dort die Pensionen sicher? Das können wir bezweifeln.

30. Oktober 2024, Ursula Janesch

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